Bewerbung und Immatrikulation für Kurzzeitstudierende
Der Antrag auf Zulassung zum Studium ist vollständig und richtig auszufüllen. Dem Antrag sind die beglaubigten Kopien ihres Sekundarschulabschlusses (secondary school-leaving certificate, Bacalauréat, Attestat etc.) beizufügen. Darüber hinaus müssen Sie –sofern vorhanden- den Nachweis über die im Heimatland abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung sowie die Fächer- und Notenübersichten der bisherigen Studienleistungen und Zeugnisse über abgelegte akademische Prüfungen beilegen. Bitte fügen Sie auch die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Heimathochschule. Nur an einer Heimatuniversität eingeschriebene Studierende können als Kurzzeitstudierende bzw. Austauschstudierende berücksichtigt werden!
Falls Sie schon an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland studiert haben, dann benötigen wir auch die Immatrikulationsbescheinigung für das letzte Semester an der bisherigen Hochschule.
Die verschiedenen Unterlagen müssen in offiziell beglaubigter Kopie und, falls die Nachweise nicht in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache ausgestellt sind, in offiziell beglaubigter Übersetzung dem Antrag beigefügt werden. Bei der Immatrikulation wird die Vorlage der Originalzeugnisse verlangt.
Unvollständig bzw. nachlässig ausgefüllte Anträge werden abgelehnt!
Bewerbungsfristen
Für das Sommersemester: 01. April
Für das Wintersemester: 01. Oktober
Schicken Sie Ihre Bewerbung an:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium - International Admissions and Services (IAS)
79085 Freiburg
Deutschland
Die Zulassungbescheide erhalten Sie ca. vier Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung.
Alle Bewerber, die eine Zulassung zum Studium erhalten, wird mit dem Zulassungsbescheid Näheres über den Termin der Einschreibung und hierfür notwendige Unterlagen mitgeteilt. Die Einschreibungstermine liegen normalerweise jeweils in der ersten Monatshälfte Oktober (für das Wintersemester) bzw. April (für das Sommersemester). Die genauen Termine werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Eine Anreise zum Studienort ist jedoch häufig schon zu einem früheren Zeitpunkt notwendig, da die Zimmer- bzw. Wohnungssuche Probleme bereiten kann.
