Zulassungsvoraussetzungen für Kurzzeitstudierende
Immatrikulation an der Heimatuniversität
Um an der Universität Freiburg für ein Kurzzeitstudium ohne formellen Studienabschluss zugelassen zu werden, müssen Sie an Ihrer Heimatuniversität bereits einige Semester studiert haben und auch weiterhin eingeschrieben sein (Nachweis durch Immatrikulationsbescheinigung). Außerdem sollte Ihr gewünschter Studiengang an der Albert-Ludwigs-Universität eine fachliche Verbindung zu Ihrem Studiengang an Ihrer Heimatuniversität aufweisen.
Deutschkenntnisse
Die Unterrichtssprache an der ALU ist Deutsch, ausgenommen einige wenige Master- und Aufbaustudiengänge, die in Englisch oder Französisch abgehalten werden. Es ist daher ganz wichtig, dass Sie schon in Ihrem Heimatland gute Deutschkenntnisse erwerben. Bitte weisen Sie Ihre bereits erworbenen Deutschkenntnisse durch Bescheinigungen nach. Als Bewerber für ein Kurzzeitstudium müssen Sie nicht an der DSH-Prüfung teilnehmen.
Hochschulzugangsberechtigung
Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung. Sofern diese als der deutschen gleichwertig anerkannt werden kann, wird der ausländische Studienbewerber unmittelbar zum Fachstudium zugelassen. Wenn Sie bereits im Heimatland zwei oder mehr Semester erfolgreich studiert haben, können Sie in der Regel direkt zum fachgebundenen Studium an der ALU zugelassen werden. Die Entscheidung darüber, ob die ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig oder nur bedingt vergleichbar ist, liegt bei den Kultusministern der deutschen Bundesländer (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und wird auf der Grundlage von deren Bewertungsvorschlägen getroffen. Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie in der Datenbank der Kultusminister-Konferenz www.anabin.de abfragen.
Anerkennung von Studienleistungen
Wenn Sie ein Kurzzeitstudium ohne formellen Abschluss an der Universität Freiburg absolvieren, dürfen Sie zwar an den Lehrveranstaltungen und den meisten Prüfungen in Ihrem Fach teilnehmen, können aber keinen Hochschulabschluss erwerben. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Heimatuniversität, ob die an der Universität Freiburg erworbenen Leistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden.
