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Abschreiben verboten

Seit 1. März 2009 haben Hochschulen in Baden-Württemberg eine juristische Handhabe gegen Abschreiber. Wer sich Leistungsnachweise mit Plagiaten erschwindelt, kann künftig exmatrikuliert werden. Die Uni Freiburg überträgt die neue Rechtslage derzeit auf alle Prüfungsordnungen.


Von Holger Lühmann, Geschichte, Medienwissenschaften, Germanistik


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Falsche Richtung.
Wer abschreibt muss mit Konsequenzen rechnen.

Foto: SC


Das Internet ist eine Fundgrube für Schriften aller Art. Einschlägige Seiten haben sich dabei insbesondere auf akademische Bedürfnisse eingerichtet. Neben Thesenpapieren oder Referatstexten stehen Essays, Hausarbeiten und sogar Dissertationen zum Herunterladen bereit. Manchmal schon zum Nulltarif. Nie war schummeln leichter, denn statt mühsam aus Büchern abzuschreiben genügen nur noch ein paar Mausklicks: Googlen, Kopieren, Einfügen.

Verletzung „wissenschaftlicher Redlichkeit“

Als Täuschung galt das Abschreiben schon immer, allerdings gab es abgesehen von einer Benotung der Arbeit mit mangelhaft bisher keinerlei Sanktionsmöglichkeiten. Seit dem Inkrafttreten eines neuen Paragraphen im Landeshochschulgesetz hat sich dies geändert. Studierende können nun exmatrikuliert werden. Dozenten und Prüfungskommissionen haben damit ein Instrument gegen die Verletzung „wissenschaftlicher Redlichkeit“.

Plagiate werden gefunden

An der Uni Freiburg ist Klaus-Dieter Vogelbacher von der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten mit Bezug zu Studium und Lehre für die Übertragung des Gesetzes auf die Prüfungsordnungen zuständig. Er betont, dass das Internet nicht nur Studierenden hilft  zu täuschen, sondern auch Prüfern, Täuschungen aufzudecken: „Abschreiber zu überführen ist mittlerweile einfacher, als man denkt. Dafür wurde eine spezielle Analyse-Software entwickelt, die eine wissenschaftliche Arbeit selbständig mit Texten aus dem Internet abgleicht und Parallelen ausfindig machen kann.“


Bei fremden Texten: Quelle angeben

In anderen Bundesländern gilt die neue Rechtslage schon länger. In Nordrhein-Westfalen hat sie erst im Februar zur Exmatrikulation eines BWL-Studenten geführt. Der Münsteraner hatte fremde Textpassagen in seine Diplomarbeit eingearbeitet, ohne auf die entsprechenden Internetquellen hinzuweisen. Dank Programmen wie beispielsweise „Docoloc“, „Plagiarism-Finder“ oder „Turnitin“ müssen nun auch Schummler in Freiburg fürchten, entlarvt zu werden. „Die Programme durchsuchen die Arbeiten nach verschiedenen Kriterien“, erklärt Vogelbacher, „da nützen weder die Synonymfunktion im Schreibprogramm noch Änderungen im Satzbau etwas. Diese Programme können das Original trotzdem ausfindig machen.“

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  Gerade Texte aus dem Internet werden mit Plagiat-Such-Programmen leicht gefunden.

Foto: © panthermedia.net
Tyler Olson
Nachweis gelingt oft


Je mehr Aufwand für die Abänderung eines Originaltextes betrieben wird, desto schwieriger wird es für die Programme, ein Plagiat nachzuweisen. Dies zeigt beispielsweise die Freeware „Plagiatcheck.de“, mit der sich Aufsätze und Hausarbeiten schnell und kostenlos prüfen lassen. Verändert man sämtliche Begriffe sowie die Syntax in einer aus dem Internet übernommenen Arbeit, sinkt die Trefferquote des Programms rapide.


Dennoch: Wer trotz seiner Anstrengungen auffliegt, kann sich kaum herausreden. Die landläufige Meinung, dass ein Text kein Plagiat mehr sei, wenn er sich von der Vorlage unterscheidet, ist nämlich falsch. „Auch eine Veränderung von übernommenen Originalpassagen gilt als Täuschung, solange sich am Inhalt nichts ändert“, so Vogelbacher. Dies hat erst kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Urteil gegen einen Tübinger Doktoranden bestätigt. Dabei sei es zweitrangig, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig getäuscht werde, so die Mannheimer Richter.


Oft sei aber auch schon ohne die Computerunterstützte Rasterfahndung ersichtlich, ob ein Plagiat vorliege, meint Vogelbacher: „Wenn das Sprachniveau innerhalb einer Arbeit stark variiert, erweckt das sofort einen Anfangsverdacht.“


Beurteilung im Einzelfall


Die Beurteilung darüber, ob eine Täuschung vorliege, sei Ermessenssache. „Es kommt immer auf den Einzelfall an“, sagt Vogelbacher, „schließlich ist es etwas anderes, wenn in einer Hausarbeit versehentlich vergessen wurde, ein Zitat zu belegen, oder wenn eine Doktorarbeit aus zusammengesetzten Wikipedia-Artikeln besteht.“


Übrigens: Nicht nur „copy-paste“ ist ein Plagiat, sondern auch das Übersetzen oder das leichte Umstrukturieren von gefundenen Quelltexten.


Hilfe!


Wer nun verunsichert ist, ob er oder sie ungewollt ein Plagiat erzeugen könnte, der findet auf der Website 'Portal Plagiat' von Prof. Dr. Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik an der HTW Berlin, Hilfe, was man tun darf und was man besser nicht tun sollte.


Auf den E-Learning Seiten des Rechenzentrums der Uni Freiburg finden Interessierte ein Video von November 2007, das sich zwar vor allem an Dozierende richtet, aber auch Studierenden Orientierung im Plagiate-Dschungel bietet.


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