Allgemeine Hinweise zur Verwendung der Studiengebühren
Vom Sommersemester 2007 bis zum Wintersemester 2011/12 erhob die Universität Freiburg, wie alle Baden-Württembergischen Hochschulen, Studiengebühren. Die entsprechenden Einnahmen sollten den Universitäten unmittelbar zur „Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre“ zugute kommen (§ 4, Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz).
Über die Verwendung der Einnahmen aus Studiengebühren entschied das Rektorat unter Beteiligung der Fakultäten und der Studierenden. Wie diese Beteiligung (Anhörung) der Studierenden durchgeführt wurde, war in der Grundordnung der jeweiligen Hochschule geregelt. Die Universität Freiburg hatte hierzu den so genannten „Zwölferrat“ gegründet, in dem jede der 11 Fakultäten mit einem/einer Studierenden vertreten war sowie ein/e Vertreterin des AStA (§23 neu GO).
Den gegebenen Aufgaben entsprechend hatte das Rektorat entschieden, die Einnahmen aus den Studiengebühren zwischen den Fakultäten und den „Gesamtuniversitären Aufgaben“ im Verhältnis 70 zu 30 aufzuteilen. Zu letzteren gehörten z.B. die Aufgaben der Universitätsbibliothek und des Rechenzentrums.
Verwendung der Studiengebühren im Studiengebührenjahr 2007/08
Die Fakultäten haben die ihnen zugewiesenen Einnahmen mit den Studierenden intern verhandelt; die Planungen beziehen sich sowohl auf die Zuweisungen für laufende Ausgaben (10 Mio. €) als auch auf die Zuweisungen für Investitionen (1.5 Mio. €). Der Zwölferrat hat diesen Planungen nach eingehender Beratung zugestimmt.
- Pressemitteilung der Universität vom 20.4.2007
- Statistische Kennzahlen zur Studiengebührenerhebung im Sommersemester 2007
Über die Verwendung von Studiengebühren für gesamtuniversitäre Aufgaben (4,9 Mio. €) hat sich das Rektorat mit dem Zwölferrat direkt auseinandergesetzt. Hierzu wurde vom Rektorat eine detaillierte Verwendungsplanung mit Einzelbegründungen vorgelegt. Nach drei Sitzungen, in denen ausführlich über diese Verwendungsplanung beraten wurde, liegt nunmehr als Ergebnis eine reduzierte Maßnahmenliste vor. Auf der Grundlage dieser Beratungen hat das Rektorat abschließend über die Verwendung der Studiengebühren entschieden. Die genehmigten Mittel wurden den Fakultäten und gesamtuniversitären Einrichtungen zur Verwendung ab 1. April 2008 zugewiesen.
- Verwendungsnachweis der Studiengebühren im Studienjahr 2007/2008 (Fakultäten)
- Verwendungsnachweis der Studiengebühren im Studienjahr 2007/2008 (Fakultäten II)
Nach Abschluss der Beratungen hat der Zwölferrat, den Bestimmungen der Grundordnung folgend, von seinem Recht Gebrauch gemacht, eine schriftliche Stellungnahme zur Verwendung der Studiengebühren und zum Ablauf der Beratungen abzugeben. Zwölferrat und Rektorat sind übereingekommen, die Stellungnahme in voller Länge ins Netz zu stellen.
- Stellungnahme des Zwölferrates zur Verwendung der Studiengebühren (2007)
- Erwiderung des Rektorates (2007)
Verwendung der Studiengebühren im Studiengebührenjahr 2008/09
Die Fakultäten haben die ihnen zugewiesenen Einnahmen mit den Studierenden intern verhandelt; die Planungen beziehen sich sowohl auf die Zuweisungen für laufende Ausgaben als auch auf die Zuweisungen für Investitionen. Der Zwölferrat hat diesen Planungen nach eingehender Beratung zugestimmt.
Über die Verwendung von Studiengebühren für gesamtuniversitäre Aufgaben hat sich das Rektorat mit dem Zwölferrat direkt auseinandergesetzt. Hierzu wurde vom Rektorat eine detaillierte Verwendungsplanung mit Einzelbegründungen vorgelegt. Nach drei Sitzungen, in denen ausführlich über diese Verwendungsplanung beraten wurde, liegt nunmehr als Ergebnis eine reduzierte Maßnahmenliste vor. Auf der Grundlage dieser Beratungen hat das Rektorat abschließend über die Verwendung der Studiengebühren entschieden. Die genehmigten Mittel wurden den Fakultäten und gesamtuniversitären Einrichtungen zur Verwendung ab 1. April 2009 zugewiesen.
Die detaillierten Verwendungsnachweise für das Studiengebührenjahr 2008/2009 finden Sie » hier.
- Der 12er Rat zur Verwendung nicht verausgabter Studiengebühren in der Medizinischen Fakultät im Studiengebührenjahr 2008/09
- Nicht verausgabte Studiengebühren der Medizinischen Fakultät aus dem Studiengebührenjahr 2008/09 - Stellungnahme des Rektorats
Verwendung der Studiengebühren im Studiengebührenjahr 2009/2010
Die detaillierten Verwendungsnachweise für das Studiengebührenjahr 2009/2010: » mehr
- Stellungnahme des Zwölferrates zur Verwendung der Studiengebühren (2009)
- Erwiderung des Rektorates (2009)
Verwendung der Studiengebühren im Studiengebührenjahr 2010/2011
Die detaillierten Verwendungsnachweise für das Studiengebührenjahr 2010/2011: » mehr
- Stellungnahme des Zwölferrates zur Verwendung der Studiengebühren (2010)
- Stellungnahme des Zwölferrates zur Verwendung der Studiengebühren (2010) - Anhang
- Erwiderung des Rektorates (2010)
- Gesonderte Stellungnahme zu den Finanzierungsanträgen der Gleichstellungsbeauftragten
Verwendung der Studiengebühren im Studiengebührenjahr 2011/2012
- Stellungnahme des 12er-Rates über die Vergabe der Studiengebühren für das Gebührenjahr 2011/12
- Erwiderung auf die Stellungnahme des 12er-Rats über die Vergabe von Studiengebühren für das Gebührenjahr 2011/2012 und auf die Pressemitteilung des AStA-Vorstands vom 31.03.2011
- Antwort des 12er-Rats auf das Schreiben vom 18.04.2011
