Austausch- und Programmstudierende
Betreuung
Das International Office freut sich, dass Sie im Rahmen eines Austauschstipendiums einen Teil Ihres Studiums an der Albert-Ludwigs-Universität absolvieren werden.
Natürlich werden Sie sich schon vor Beginn Ihres Auslandsstudiums darüber Gedanken machen, was vor Ihrer Abreise noch zu erledigen ist und was Sie dann hier in Freiburg erwarten wird. Wir möchten Ihnen helfen, alles so gut wie möglich zu organisieren und beraten Sie gerne vor und auch nach Ihrer Ankunft in Freiburg.
Ansprechpartnerin:
Dunja Groß
International Office
Rektoratsgebäude, Fahnenbergplatz
Erdgeschoss, Zimmer 00 028A
79085 Freiburg i. Br.
Tel.: ++49 (0)761 203-4373
Fax: ++49 (0)761 203-4377
E-Mail: dunja.gross@io.uni-freiburg.de
Sprechzeiten:
Mo, Di und Do von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Mi von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
UNIKOS (Studierende betreuen Studierende)
International Office
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg i.Br.
E-Mail: unikos@verwaltung.uni-freiburg.de
Vor Ihrer Ankunft in Freiburg ist es zunächst einmal wichtig, dass Sie nicht nur einen Antrag auf Zulassung stellen, sondern sich auch um ein Zimmer für die Zeit Ihres Aufenthalts in Freiburg bewerben.
Antrag auf Zulassung
Der Antrag auf Zulassung für Austausch-Studierende [PDF 359KB] muss vom/von der Austausch-Koordinator/in der Heimatuniversität gegengezeichnet werden. Auf diesen Antrag hin erfolgt eine Zulassung zum Teilzeitstudium. Eine Verlängerung der Zulassung über das Semester oder Jahr hinaus, für das die Zulassung gilt, wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Die Änderung des Teilzeitstudiums in ein Vollzeitstudium mit Abschluss an der Universität Freiburg nach Ende des Austausch-Studiums ist jedoch nicht ausgeschlossen. In diesem Fall muss das übliche Bewerbungsverfahren befolgt werden, inklusive aller dafür erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Sprachprüfung).
Teilzeit-Studierende können sich unter denselben Bedingungen wie reguläre Studierende für Kurse anmelden und Scheine bzw. Credit Points erwerben. Sie dürfen jedoch nur dann an Zwischen- und Abschlussprüfungen teilnehmen, wenn eine Änderung in ein Vollzeitstudium gewährt wurde.
Der Antrag auf Zulassung sollte die genauen Daten des beabsichtigten Aufenthalts enthalten, besonders dann, wenn der Aufenthalt kürzer als zwei Semester ist. Dies spielt auch für den Zeitraum der Unterbringung in einem Studentenwohnheim eine wichtige Rolle.
Der/die Bewerber(in) ist dafür zuständig, sich über die Vereinbarungen bezüglich eines Credit Point Transfers bei seiner/ihrer Heimatuniversität zu informieren. An der Universität Freiburg gibt es hierfür keine speziellen Vordrucke, aber auf Anfrage sind Leistungsnachweise (inklusive European Credit Transfer System Nachweise - ECTS) zu erhalten.
Sofern eine direkte Austauschvereinbarung zwischen ähnlichen Abteilungen existiert, muss der/die Studierende keine Nachweise seiner/ihrer Erfahrungen in diesem Fach liefern. Wenn der/die Studierende jedoch ein bestimmtes Projekt an der Universität Freiburg durchführen will oder sich für Kurse in verschiedenen Abteilungen bewerben will, muss er/sie eine Kopie oder eine beglaubigte Zusammenfassung der bisherigen akademischen Laufbahn vorlegen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn man sich für weiterführende Kurse (Hauptstudium) bewerben will, die entsprechende Grundkenntnisse in dem betreffenden Fach erfordern.
Visum
Nach dem Erhalt des Antrags auf Zulassung verschickt die Universität Freiburg einen Zulassungsbescheid. Dieser Zulassungsbescheid ist nötig, um sich für ein Visum zu Studienzwecken (Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken) zu bewerben, das Ihnen von der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland ausgestellt wird. Bürger der EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und der USA benötigen kein Visum. Letztere beantragen nach ihrer Ankunft in Freiburg eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde Freiburg, sofern Sie in Freiburg wohnen.
Reisen Sie auf keinem Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann nicht im Nachhinein in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
Antrag auf ein Zimmer
Das International Office stellt allen Austausch-Studierende auf Antrag ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zur Verfügung.
Um sich für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zu bewerben, senden Sie bitte den Zimmerantrag für Austausch-Studierende [PDF 414KB] (nicht ERASMUS) an das International Office, Fahnenbergplatz, 79085 Freiburg. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für das Wintersemester am 15. Mai und für das Sommersemester am 30. Oktober endet
Einschreibung
Allen Bewerbern, die auf ihren Antrag eine Zulassung zum Studium erhalten, wird mit dem Zulassungsbescheid Näheres über den Termin der Einschreibung [PDF 75KB] und hierfür notwendige Unterlagen mitgeteilt. Die Einschreibungstermine liegen normalerweise jeweils in der ersten Monatshälfte Oktober (für das Wintersemester) bzw. April (für das Sommersemester). Die genauen Termine werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Eine Anreise zum Studienort ist jedoch häufig schon zu einem früheren Zeitpunkt notwendig, da im März bzw. September Vorbereitungskurse auf die Deutsche Sprachprüfung stattfinden und die Zimmer- bzw. Wohnungssuche Probleme bereiten kann.
Bevor Sie sich einschreiben können müssen Sie beim Bürgeramt die polizeiliche Anmeldung innerhalb einer Woche vornehmen und außerdem die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg aufsuchen, um dort die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. EU-Bürger (gilt nicht für EWR-Angehörige) wenden sich nur an das Bürgeramt, das sowohl die polizeiliche Anmeldung als auch die Ausstellung einer Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht vornimmt.
Falls Sie außerhalb von Freiburg wohnen, melden sich polizeilich bei der Gemeindeverwaltung (Bürgermeisteramt) des Ortes an, in dem sie wohnen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist in diesem Falle das Landratsamt des jeweiligen Kreises zuständig in der Regel die Ausländerbehörde das Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald.
Voraussetzung für die Immatrikulation ist auch die Vorlage einer Bescheinigung über die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungsbescheinigung stellt die Krankenkasse auf Anforderung aus.
Eine Versicherungspflicht der Studierenden tritt allerdings dann nicht ein, wenn ausländische Studierende in Anwendung zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts eine eigene Versicherung oder einen im Rahmen der Familienhilfe bestehenden Krankenversicherungsschutz im Heimatland nachweisen können. Im Regelfall geschah dies bislang durch das Formular E128. Dieses Formular hat jedoch keine Gültigkeit mehr. Seit 1. Juni 2004 wird dieses Formular durch die „European Health Insurance Card (EHIC) “ ersetzt (ersatzweise kann jedoch das Formular E111 vorgelegt werden). Für manche Länder außerhalb der EU und der EWR-Staaten gelten spezielle Formulare für den Nachweis eines im Heimatland bestehenden Krankenversicherungsschutzes.
Die Gültigkeit einer im Heimatland bestehenden Krankenversicherung auf der Grundlage der EHIC (bzw. des Formulars E111) oder eines speziellen Formulars für Länder außerhalb der EU/EWR-Staaten müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkassen feststellen lassen. Sprechzeiten finden in der Zeit von Montag bis Donnerstag ganztägig statt. An Freitagen haben einige der Krankenkassen nur vormittags geöffnet.
Austausch- und Programmstudierende müssen keine Studien- und keine Verwaltungsgebühren bezahlen. Aber wie alle Studierenden müssen Sie die Sozialgebühren für die Nutzung der Services des Studentenwerks zahlen. Zur Einschreibung müssen Sie den Einzahlungsbeleg über die bezahlten Sozialgebühren in Höhe von 46,00 Euro (berechtigt zur Nutzung sämtlicher Leistungen des Studentenwerks: Mensen, Cafeterien, Unfall-, Haftpflicht-, Fahrrad- und Garderobendiebstahlversicherungen, Sozialberatung, Psychotherapeutische Beratung, Kinderkrippen, Darlehenskasse und Jobvermittlung ) sowie den Grundbeitrag zum Erwerb des Semestertickets in Höhe von 19,00 Euro vorlegen.
Während der Immatrikulationszeit können Sie diesen Betrag (insgesamt 65,00 Euro) direkt bei der Universitätskasse im Rektoratsgebäude (Fahnenbergplatz, 1. Obergeschoss, Zimmer 01008) einbezahlen. Außerhalb der Immatrikulationsfristen können Sie die genannten Gebühren und Beiträge nicht bei der Universitätskasse einbezahlen. Sie müssen sie dann unter Angabe des Semesters auf das Konto: Baden-Württembergische Bank, Konto-Nr. 4407334400, BLZ.: 680 200 20 überweisen.
Sprachkurse
Die meisten Vorlesungen an der Albert-Ludwigs-Universität werden in deutscher und nur ein paar wenige in englischer Sprache gehalten. Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, gibt es die Möglichkeit, an einem der studienvorbereitenden Deutschkurse des Sprachlehrinstitutes im September und März teilzunehmen. Ausserdem können Sie bei den Internationalen Sommerkursen im August Ihr Deutsch verbessern. Informationen zu allen Kursen erhalten Sie über www.sli.uni-freiburg.de oder per E-Mail unter sprachkurse@sli.uni-freiburg.de. Ausserdem bietet das Sprachlehrinstitut während des Semesters gebührenfreie Sprachkurse für Internationale Programmstudierende an.
Transcript
Sie sind internationale/-r Austauschstudent/-in und brauchen zum Abschluss Ihres Studiums in Freiburg ein offizielles Transcript über Ihre Studienleistungen?
Als ERASMUS-Studierende/-r wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Koordinator im entsprechenden Fachbereich. Teilnehmer/-innen an einem internationalen Studienprogramm wenden sich bitte an Ihren Resident Director (AYF, CYF, UMass, IES, Colgate), alle anderen Austauschstudierenden an ihre/-in zusrändigen Regionalbeauftragten.
Wie bekomme ich ein Transcript?
Füllen Sie das Transcript- / Leistungsübersicht-Formular am besten am Computer aus und drucken es anschließend aus. Es gibt auch eine entsprechende Word-Version des Transcript-Formulars. Achten Sie bitte darauf, das der Titel der Veranstaltung so im Transcript steht, wie er auch auf Ihrem Schein, bzw. bei Vorlesungen, wie er im Vorlesungsverzeichnis steht. Das heißt, dass beispielsweise bei einem deutschsprachigen Titel eines Seminars dieser deutsche Titel auf dem Transcript übernommen werden soll.
Wie bekomme ich eine englischsprachige Übersetzung?
Wenn Ihr Seminar einen deutschen Titel hat, Sie aber zusätzlich eine englischsprachige Übersetzung brauchen: In diesem Fall bitten Sie den/die Professor/-in bzw. den/die Dozent/-in, der/die Ihnen den Schein ausgestellt hat, den englischen Text auf den Schein zu schreiben. Auf dem Transcript können dann der deutsche, der englische oder beide Titel stehen. Auf dem Transcript können Seminare und Kurse nur so bescheinigt werden, wie sie auf dem Schein stehen.
Welche Benotung soll ich eintragen?
Auch Benotungen müssen so im Transcript stehen, wie sie auf dem Schein vermerkt sind. Für eine Umrechnung stehen Ihrer Heimatuniversität, falls benötigt, die angehängten Tabellen zur Verfügung.
Was mache ich, wenn ein Schein erst später ausgestellt wird?
Sollten Sie für eine Veranstaltung noch keinen Nachweis (Schein) haben, können Sie diese auf Ihrem Transcript dennoch vermerken. Schreiben Sie bitte in diesem Fall in der Spalte „Note /Grade“ „noch nicht benotet“. In den meisten Fällen reicht es, das Transcript zusammen mit dem später nachgeschickten Schein an Ihrer Heimatuniversität vorzulegen.
Sollten Sie dennoch ein vollständiges Transcript benötigen, hinterlegen Sie bitte im International Office Ihre Heimatadresse und Ihr ausgefülltes Transcript und bitten Sie die Fakultät, die Ihnen den Schein nachschickt, dem International Office eine Kopie des Scheins hausintern zukommen zu lassen. Sobald diese Kopie vorliegt, kann das International Office Ihnen das bestätigte Transcript in Ihr Heimatland nachschicken.
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Wichtige Termine
- Rückmelde- und Bewerbungsfristen
- Semestertermine
- Vorlesungs- und übungsfreie Tage
siehe Termine und Fristen der Universität Freiburg
Downloads
- Antrag auf Zulassung für Austausch-Studierende [PDF 359KB]
- Wichtige Informationen zum Zulassungsantrag für Austausch-Studierende [PDF 452KB]
- Anmeldung zur Einführungsveranstaltung mit Stundenplan (DOC [202KB], PDF [76KB])
- Zimmerantrag für Austausch-Studierende [PDF 414KB]
- Bewerbungsformular für das Baden-Württemberg STIPENDIUM [PDF 364KB]
- Ausschreibung für das Baden-Württemberg Stipendium [PDF 364KB]
- DAAD-Sprachzeugnis [PDF 52KB]
- Leistungsübersicht / Transcript
- Leistungsübersicht - Anleitung [PDF 89KB]
