Leitfaden für das Studium im Ausland
Organisatorisches
Bewerbungsunterlagen
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für Austauschplätze des International Office sind auf der jeweiligen Ausschreibung aufgelistet. Die Formulare finden Sie im Downloadbereich dieser Seite. Planen Sie genügend Zeit für die Vorbereitung der Ausschreibung ein. Das gilt vor allem für die Sprachzeugnisse und die Gutachten. Für die Abgabe im International Office sollte die Bewerbung vollständig und in der erforderlichen Mehrfertigung vorgelegt werden. Zur Abgabe brauchen Sie einen Termin. Bitte tragen Sie sich in die Liste an der Tür Ihres/-r Regionlabeauftragten ein, die spätestens in der Woche vor dem Abgabetermin aushängt. Bitte bringen Sie für Beglaubigung von Kopien bzw. der Scheinaufstellung die entsprechenden Originale mit.
Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbung liegt auf Seite der Bewerber/-innen. Bitte vergessen Sie nicht, eine Adresse und unbedingt auch eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer anzugeben, unter der Sie während des laufenden Bewerbungsverfahrens sicher erreichbar sind.
Manche der hier im Einzelnen aufgeführten Bewerbungsunterlagen sind auch für eine individuelle Bewerbung ohne ein Programm erforderlich oder zumindest hilfreich. Das gilt im Besonderen für Gutachten, Scheinaufstellung und Sprachtest.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Bewerbungsformulare verwenden!
Die Unterlagen im Einzelnen
MANTELBOGEN
Im Mantelbogen der Bewerbungsunterlagen werden allgemeine Angaben zur Person, zum Studienverlauf und zum Vorhaben gemacht.
PRÄFERENZLISTE
Präferenz des Studienorts
GUTACHTEN
Zu einer Bewerbung gehören grundsätzlich Gutachten neueren Datums. In der Regel werden zwei Gutachten erwartet, die von Hochschullehrern und -lehrerinnen (mindestens akademischer Mittelbau, für Studierende im Hauptstudium möglichst ProfessorInnen) stammen sollten. Für Studierende mehrerer Fächer gilt, dass möglichst aus beiden Hauptfächern bzw. Haupt- und Nebenfach Gutachten vorliegen sollten.
Beurteilungsgrundlage für die Erstellung eines Gutachtens durch eine/n Hochschullehrer/-in sind die akademischen Leistungen und der persönliche Eindruck eines/r Bewerbers/-in. Legen Sie bitte den Hochschullehrern/-innen die entsprechenden Formulare aus dem Bewerbungssatz der jeweiligen Organisation vor. Das Gutachten wird dem Studierenden dann in verschlossenem Umschlag mitgegeben oder direkt an das International Office geschickt. In einigen Studienfächern kann es sein, dass die Studierenden ihre Professoren/-innen oder Dozent/-innen im Grundstudium nicht persönlich kennen. Wir empfehlen in diesen Fällen ein persönliches Gespräch in der Sprechstunde, in dem neben den bisherigen Studienleistungen auch über die sinnvolle Einbindung des geplanten Auslandsaufenthaltes in das Studium gesprochen werden kann.
BEGRÜNDUNG ("Study Proposal")
Kernpunkt Ihrer Bewerbung ist die Begründung des Studienvorhabens. In ihr muss dargelegt werden, warum ein Auslandsaufenthalt im Hinblick auf den Studienverlauf für sinnvoll gehalten wird, inwieweit der Studienaufenthalt akademisch vorbereitet ist, wie er sich in den weiteren Studienverlauf einpasst, und, soweit absehbar, welche Zukunftsperspektiven er eventuell eröffnet. Auch die persönliche Motivation sollte mit dargestellt werden.
Der reine Spracherwerb stellt - außer bei Sprachkursprogrammen - keine hinreichende Begründung für einen Auslandsaufenthalt dar, da von den Bewerbern/-innen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erwartet werden, die es ermöglichen, das fachliche Studium im Ausland ohne größere sprachliche Probleme anzugehen. In der Begründung sollte also der Schwerpunkt eher auf die studienvertiefenden, akademischen Inhalte und auf die allgemeinen Interessen gelegt werden.
Bitte vergessen Sie auch hier nicht, dass Ihr Name auf der Begründung steht. Das "Study Proposal" sollte einen idealerweise einen Umfang von zwei bis drei DIN A4-Seiten haben (max. fünf DIN A4-Seiten).
LEBENSLAUF
Der Lebenslauf (tabellarisch, lückenlos) soll der Bewerbungskommission und/oder der Zieluniversität Aufschluss über Ihren persönlichen Werdegang geben. Neben den persönlichen Daten, Angaben über die schulische Ausbildung sowie praktische Erfahrungen sollten hier auch Aussagen über das soziale oder gesellschaftliche Engagement, über Hobbys, Sprachkenntnisse oder andere Angaben gemacht werden, die für die persönliche Entwicklung von Bedeutung waren (längere Auslandsaufenthalte, Auszeichnungen, Mitarbeit bei Hochschulgruppen, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.).
SCHEINAUFSTELLUNG
In der Scheinaufstellung sollten alle im Studienverlauf erworbenen Studienleistungen mit ihrer Bewertung aufgelistet werden (auch Vorlesungen und Übungen ohne Bewertung). Bei englisch- und deutschsprachigen Bewerbungen wird diese Aufstellung dann nach Vorlage der Originalscheine (bitte der Reihenfolge nach sortiert) bei der Abgabe der Bewerbung vom International Office beglaubigt, sofern das zuständige Prüfungsamt dieses Dokument nicht bereits auf Englisch austellen kann.
PRÜFUNGSZEUGNISSE
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung eine (unbeglaubigte) Kopie des Abiturzeugnisses bei.
Für Bachelor-Studierende: Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten Studienleistungen aus 2 Semestern vorliegen
Für Magister Artium und Diplom: Kopien der Zwischenprüfung, des Vordiploms etc. müssen spätestens bis zum Antritt des Auslandsaufenthaltes vorgelegt werden. (Falls bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen noch nicht vorhanden, bitte den Nachweis über die bestandene Orientierungsprüfung beilegen.)
SPRACHTEST
Für so gut wie jede Bewerbung in ein fremdsprachiges Land muss ein Sprachtest vorgelegt werden.
Englisch: Für die meisten englischsprachigen Übersee-Länder wird für die Zulassung der so genannte TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) verlangt. Die Anmeldefristen haben sich stark verkürzt, so dass man mit nur noch etwa zwei Wochen Vorlaufzeit rechnen muss. Für die Bewerbung ist in der Regel das schriftliche Ergebnis wichtig und dieses trifft oft erst einige Wochen nach dem Test ein. Also: frühzeitig ablegen. Der TOEFL-Test kann inzwischen nur noch in wenigen Städten in Deutschland als sogenannter "internet-based-test" abgelegt werden. Weitere Informationen sind erhältlich unter:
Internet: www.toefl.org
Es ist empfehlenswert, sich mit Hilfe im Handel erhältlicher Übungsbücher sorgfältig auf den Test vorzubereiten. Oft wird für die Zulassung an der ausländischen Hochschule eine Mindestpunktzahl von 90 bis 100 von 120 möglichen Punkten erwartet, z.T. auch darüber. Zum Teil sind auch andere Sprachtests, z.B. IELTS (International English Language Testing System) möglich.
Andere Sprachen: Sprachtests in anderen Sprachen können u.a. über das Sprachlehrinstitut der Universität (SLI) abgelegt werden.
Die Krankenversicherung
Studierende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule in der Bundesrepublik beurlauben, bleibt diese Versicherung weiter bestehen.
Da die gesetzliche Krankenversicherung die Flug- und Transportkosten nicht trägt, die für einen Rücktransport in die Bundesrepublik anläßlich einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandkrankenversicherung (NICHT: Auslandsreisekrankenbersicherung). Vor der Abreise sollte sich der/die Studierende von der Krankenkasse über die technische Abwicklung im etwaigen Krankheitsfall im Ausland informieren. Eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist in einigen Ländern gesetzlich festgelegt.
Zum Teil werden von den Gasthochschulen oder den nationalen Behörden Vorschriften über eine Mindestversicherung erlassen und/oder entsprechend Versicherungspakete angeboten, die eine obligatorische Voraussetzung für eine Einschreibung sind (z.B. in Ontario, Kanada). Trotzdem bleibt der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfehlenswert, da oft nicht alle Eventualitäten abgedeckt sind. Es wird geraten, bei verschiedenen privaten Versicherungsunternehmen Informationen einzuholen, da nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen stark variieren können.
Andere Versicherungen (Auslandspraktikum)
Während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in der Bundesrepublik haben Studierende einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser gilt bei einem Studium im Ausland nur, wenn es sich um Maßnahmen oder Veranstaltungen der deutschen Hochschule handelt. Dies gilt vor allem auch für Auslandspraktika. In manchen Fällen erwarten ausländische Firmen hierüber eine Bescheinigung der Heimatuniversität (Convention de Stage o.ä.).
Falls der/die Studierende im Ausland nicht gesetzlich gegen Unfall versichert ist, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu erwägen. Auch hier sollten Sie mehrere Angebote prüfen. In einigen Ländern wird die persönliche Haftung bei einem Schaden sehr ernst genommen. Daher sollte jede/r vor einem Auslandsaufenthalt überprüfen, ob er/sie (in dem betreffenden Gastland) noch in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen ist und gegebenenfalls eine eigene Versicherung abschließen.
Grundsätzlich empfiehlt sich für den Auslandsaufenthalt der Abschluss einer kombinierten privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zumal die Universität Freiburg von Haftungsansprüchen in diesem Zusammenhang ausgeschlossen ist!
Das Visum
Für einen mehrmonatigen Aufenthalt ist in vielen Ländern ein Visum erforderlich. Der Antrag ist bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat zu stellen. Für die Beantragung eines Studentenvisums benötigt man u.a. eine Bestätigung der Annahme als Studierender, die von der jeweiligen Gastuniversität ausgestellt wird (englischsprachiges Ausland z.B.: „Letter of Admission“).
Die Unterkunft im Ausland
Die Beschaffung einer Unterkunft im Ausland kann leider nicht über das International Office erfolgen, sondern muss privat in die Wege geleitet werden. Diejenigen, die zum Studium oder als T.A. an eine Universität ins Ausland gehen, bekommen in der Regel mit der Zusage der Gastinstitution eine Art „Infopaket“, dem u.a. auch eine Anmeldung für Studentenwohnheime beiliegt. Wird keine Unterkunft im Wohnheim gewünscht, vermitteln viele Universitäten eine vorübergehende Unterkunft (in Wohnheimen oder Gastfamilien) bis man ein eigenes Zimmer gefunden hat. Eine Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen einen Wohnheimsplatz können die Erfahrungsberichte sein. Bitte beachten Sie, dass es in vielen Ländern üblich ist, Wohnheimzimmer zu zweit zu belegen; Einzelzimmer sind nur in wenigen Ausnahmefällen zu bekommen. Eine spätere Kündigung während des Semesters oder des Studienjahres ist oft nicht mehr möglich.
Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Sprachkursen und Sommerschulen bietet sich durchaus eine Unterkunft in den in dieser Zeit wenig ausgebuchten Studentenwohnheimen an (billig, nah an der Uni, unkompliziert).
Die Beurlaubung
Eine Beurlaubung bei der Universität Freiburg kann erfolgen, sobald eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Für Studierende und T.A.s handelt es sich hierbei um ein Annahmeschreiben der bzw. die Zulassung durch die Gastuniversität, für Assistant Teachers / Assistants (PAD) ein Bestätigungsschreiben des Oberschulamts. Die Beurlaubung erfolgt im Studentensekretariat während der Rückmeldefrist zum ersten Auslandssemester. In der Regel wird nach Antritt des Studiums im Ausland die Zusendung einer offiziellen Studienbescheinigung der Gastinstitution verlangt. Da die Beurlaubung nur semesterweise vorgenommen wird, sollte man bei Aufenthalten in Jahresprogrammen das erneute Zusenden dieser Bescheinigung zum zweiten Semester des Auslandsaufenthaltes nicht vergessen. Eine Beurlaubung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie sich keine Scheine in Freiburg anrechnen lassen wollen.
Anerkennung von Studienleistungen
Grundsätzlich sollten Sie das Auslandsstudium als Ergänzung Ihres Studiums sehen. Sie sollten nicht von vornherein mit einer vollen Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen in Deutschland rechnen. Der Reiz des Studiums an einer ausländischen Institution sollte darin liegen, Inhalte und Methoden kennenzulernen, die etwa an der eigenen Universität nicht verfügbar sind oder die spezielle Schwerpunkte der Universität im Zielland darstellen.
Das heißt nicht, dass Leistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht wurden, zuhause generell nicht angerechnet werden können. Fragen der Anerkennung müssen mit den Seminaren und Fakultäten oder auch mit den Landesprüfungsämtern bzw. den Prüfungsämtern der Fachbereiche vorab besprochen werden.
Informieren sollten Sie sich auch über die so genannte „Freiversuchsregelung“. Bisher gab es diese auch als Freischussregelung bekannte Ausnahme nur für Studierende der Rechtswissenschaften. Jetzt wird sie nach und nach auch auf andere Fächer ausgeweitet. Bei Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland werden die Semester im Ausland normalerweise mitgezählt, d.h. dass gegebenenfalls der Anspruch auf den „Freischuss“ nicht mehr besteht, wenn nicht alle Studienleistungen während des Auslandsaufenthaltes voll angerechnet werden können oder wenn diese nicht den entsprechenden Anforderungen für das Studienjahr entsprechen.
Generell gilt: Die Anerkennung kann dann am einfachsten vonstatten gehen, wenn Sie neben den Übersetzungen von Scheinen und Ergebnissen weitergehende Informationen über den anzuerkennenden Kurs vorlegen können (Seminar-, Vorlesungs- oder Übungsplan, Hausarbeiten, Labortestate, Evaluationen, Gutachten usw.). Auch hier gilt: die Vorabsprache in der Fakultät für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erleichtert das ganze Verfahren enorm.
Im Regelfall bieten nur Programme für Graduierte (DAAD und andere Organisationen) die Möglichkeit, einen zusätzlichen qualifizierenden Abschluss im Ausland zu erwerben. Bei Austausch- und Stipendienprogrammen für Studierende ist dagegen der Erwerb von ausländischen Abschlüssen im Allgemeinen nicht vorgesehen.
