Ergebnisse der Nachrück- und Auswahlverfahren
Aus diesen Tabellen können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Konnten nach der Wartezeit nicht alle Bewerber mit der gleichen Zahl von Halbjahren zugelassen werden, wurde zusätzlich die Abiturdurchschnittsnote zugrunde gelegt. Informationen zu den Auswahlverfahren, insbesondere zur Berechnung der Verfahrensnoten bzw. Punktzahlen, finden Sie entnehmen Sie bitte der Linkliste zu Fakultäten, die Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen und Aufnahmeprüfungen haben.
