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Häufig gestellte Fragen

Für Studienbewerber/innen mit deutschem Abitur, Bildungsinländer/innen und EU/EWR-Bewerber/innen

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Fragen Sie auch gerne mehr! Die Hotline oder die Kurzinfo des Service Center Studiums steht Ihnen hier zur Verfügung:
Tel: +49 (0)761 203-4246 oder
Sprechzeiten: Mo – Do 9.00 – 16.30 Uhr, Fr 9.00 – 12.00 Uhr

 

Bewerbung: Wann, wie und wo?

Wo muss ich mich für welche Fächer bewerben?

Für die meisten Fächer bewerben Sie sich direkt bei der Universität Freiburg über das Online-Portal. Dort werden Sie – je nach Abschluss und Ihrer persönlichen Ausgangssituation (Bewerbung als Erstsemester, höheres Fachsemester, deutsches Abitur, nicht-deutsches Abitur etc.) direkt zu dem für Sie richtigen Verfahren geleitet.
Ausnahmen bestehen für die Fächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin. Hier bewerben Sie sich über www.hochschulstart.de
Über https://www.hochschulstart.de/startseite/portal registrieren Sie sich vor der Onlinebewerbung der Uni Freiburg für die Fächer, welche in das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) einbezogen sind.

Bis wann kann ich mich an der Universität Freiburg bewerben? Wie sind die allgemeinen Bewerbungsfristen?

Liste aller für die Studienbewerbung relevanten Fristen und Termine

Ich habe mein Abitur nicht erst dieses Jahr gemacht („Altabiturienten“). Gelten für mich andere Fristen?

Die "Altabiturientenfrist"  gilt nur für die Bewerbung über hochschulstart.de und betrifft ausschließlich die Fächer HumanmedizinPharmazie und Zahnmedizin. Die aktuellen Fristen finden Sie hier.

Kann ich Unterlagen auch nach der Bewerbungsfrist einreichen?

Nein. Beim Bewerbungsschluss für Fächer mit Zulassungsbeschränkungen oder besonderen Zulassungsvoraussetzungen handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Dies bedeutet, dass nach dem Bewerbungsschluss eingehende Unterlagen leider nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
Nur bei fristgerechter Bewerbung für die Zulassung in ein höheres Semester können Scheine und Prüfungsleistungen, welche noch während des Semesters erworben bzw. abgelegt werden, nachgereicht werden (für das Wintersemester bis spätestens 20.09. und für das Sommersemester bis spätestens 20.03.).

Ergibt es Sinn, mich zu bewerben, obwohl ich aufgrund Ableistung eines Dienstes erst zu einem späteren Semester mein Studium aufnehmen kann?

In diesem Fall ist die Frage - aufgrund der Regelung über die Vorwegauswahl - mit ja zu beantworten.

Wie bewerbe ich mich für ein Masterstudium?

Die Bewerbungs- und Einschreibungsmodalitäten für einen Masterstudiengang werden von den einzelnen Fachbereichen geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen deshalb an die jeweiligen Fachstudienberater. Nähere Informationen zu den angebotenen Masterstudiengängen finden Sie in der Studiengangliste.

Eine Ausnahme stellt der Master of Education dar. Hier ist für die Bewerbung das Service Center Studium zuständig. Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Zulassungsbedingungen finden Sie bei der School of Education FACE

 

Bewerbung oder einfach einschreiben: Für welche Fächer gilt was?

Welche Abschlüsse gibt es und welche Besonderheiten hinsichtlich der Fächerwahl gelten für die Immatrikulation?

Über Bedeutung und Aufbau der verschiedenen Abschlüsse, die Sie an der Universität Freiburg ablegen können, klärt Sie die Seite "Studienabschlüsse" auf.
Besonderheiten für die Bewerbung finden Sie im folgenden.

  • Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelor mit Option Lehramt Gymnasium
    Hierfür ist die Immatrikulation in zwei Hauptfächern erforderlich.
    Die Fächer können beliebig miteinander kombiniert werden.
    Welcher akademische Grad (B.A. oder B.Sc.) verliehen wird, ist davon abhängig, in welchem Fach die Bachelorarbeit verfasst wird.
    Im Rahmen des polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengangs besteht die Möglichkeit, entweder ein auf das Lehramt Gymnasium bezogenes Bachelorstudium zu absolvieren oder zwei Hauptfächer zu kombinieren und bei der Studiengestaltung eigene Akzente zu setzen (Option Individuelle Studiengestaltung).

    Hinweis für Bewerber/innen, die in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden möchten oder in den öffentlichen Schuldienst eingestellt werden möchten:
    Im Fach Katholische Theologie ist die konfessionelle Zugehörigkeit erforderlich und eine Kombination mit dem Fach Philosophie/Ethik ausgeschlossen.

  • Staatsexamen (nicht Lehramt)
    Hierfür ist nur die Immatrikulation im Hauptfach erforderlich.
  • Bachelor of Arts (B.A.)
    Hierfür ist die Immatrikulation in 1 Hauptfach und 1 Nebenfach erforderlich. Bitte beachten Sie die Fächerkombinationsmöglichkeiten sowie die besonderen Bestimmungen für einzelne Fächerverbindungen.
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
    Hierfür ist die Immatrikulation in einem Hauptfach erforderlich.
    Ausnahmen:
    Für den Abschluss Bachelor of Science in den Fächern Umweltnaturwissenschaften und Waldwirtschaft und Umwelt ist die Immatrikulation in 1 Hauptfach und 1 Nebenfach erforderlich (bitte beachten Sie die Hinweise in der Studienfächerübersicht).
  • Magisterstudiengang Katholische Theologie
    Abschluss Magister Theologiae
    Abschluss Magister Theologiae-Kirchliches Examen
    Hier ist nur die Immatrikulation im Hauptfach Katholische Theologie erforderlich.
  • Bachelor of Liberal Arts and Sciences
    Hierfür ist nur die Immatrikulation im Hauptfach Liberal Arts and Sciences erforderlich.
  • Master
    Die Bewerbungs- und Einschreibungsmodalitäten für einen Masterstudiengang werden von den einzelnen Fachbereichen geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen deshalb an die jeweiligen Fachstudienberater. Nähere Informationen zu den angebotenen Masterstudiengängen finden Sie in der Studiengangliste.


Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung nur in eine vollständige Studiengangskombination erfolgen kann.

Welche Zulassungsbeschränkungen gibt es?

Dies steht in der Regel erst kurz vor dem jeweiligen Bewerbungsbeginn fest. Einen Überblick über alle aktuell zulassungsbeschränkten Fächer finden Sie in den entsprechenden Merkblättern im Dokumentencenter (Bewerbung 1. Fachsemester Merkblatt und Bewerbung höheres Fachsemester Merkblatt).

Muss ich mich auch für zulassungsfreie Fächer bewerben?

Für einen Studiengang ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) müssen Sie Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal der Universität Freiburg einreichen und auch dort einen online Antrag auf Immatrikulation stellen. 
EU-Bürger/innen und Bürger/innen aus den Staaten des EWR ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für einen zulassungsfreien Studiengang über das Bewerbungsportal der Universität Freiburg bewerben und erhalten dort einen Zulassungsbescheid, mit dem sie sich immatrikulieren können.

Die aktuellen Fristen finden Sie hier.

Was geschieht, wenn ich mehrere Zulassungsanträge bei der Universität einreiche?

Sie können für grundständige Studiengänge, die höheren Fachsemester und Masterstudiengänge jeweils höchstens drei Bewerbungen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung abgeben. Bewerbungen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei) fallen nicht unter diese Begrenzung.

Wie bewerbe ich mich für das Losverfahren?

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht EU/EWR-Staatsangehörige/r sind und/oder kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerbungsportal für das Losverfahren ist nur während der oben genannten Fristen geöffnet.

Die Bewerbung im Rahmen des Losverfahrens erfolgt ausschließlich online.

Gibt es neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) andere Möglichkeiten, um die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Universität Freiburg in einem grundständigen Studiengang zu erfüllen?

Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife besitzen Sie die Zulassungsvoraussetzung für eine Fachhochschule, nicht jedoch für ein Studium an einer Universität in Baden-Württemberg.

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt Sie zum Studium bestimmter Studiengänge an einer Hochschule (diese sind in Ihrem Zeugnis genannt).

Hinweis zur Deltaprüfung
Nach dem Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 1.4.2014 (§58 Abs. 2 Nr. 4) berechtigt eine in Baden-Württemberg anerkannte schulische Qualifikation (Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) und eine Aufbauprüfung (Deltaprüfung) zum Studium eines Bachelorstudiengangs an allen Hochschulen. Zur Deltaprüfung wird zugelassen, wer eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt.
Weitere Informationen zum Ablegen der Deltaprüfung

Beruflich Qualifizierte können auch ohne Abitur unter besonderen Voraussetzungen eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Informationen hierzu finden Sie hier oder wenden Sie sich bei Fragen an das Studierendensekretariat, Herrn Prediger ( oder telefonisch unter 0761-203 67449).

Was sind Wartesemester und inwiefern nutzen sie mir für die Bewerbung? Wie bekomme ich Wartezeit angerechnet?

Die Wartesemester können im Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer eine Rolle spielen. Sie erhöhen Ihre Chancen auf Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Fach, wenn Sie Wartesemester nachweisen können. Diese ergeben sich aus dem Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).

Als Wartesemester zählen alle vollen Halbjahre (1.04.bis 30.09.eines Jahres und 1.10.bis 31.3.des folgenden Jahres), die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/des Abiturs bis zur Aufnahme eines Studiums verstrichen sind und in denen Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Diese Semester nach Ihrem Abitur zählen automatisch als Wartezeit. Als Wartezeit werden höchstens 7 Halbjahre berücksichtigt.

Hinweis: Im Zulassungsverfahren der Fächer Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden seit dem Jahr 2022 keine Wartesemester mehr angerechnet. Die Möglichkeiten, die Zulassungschancen über die Abiturnote hinaus zu verbessern, finden Sie auf hochschulstart.de unter dem Punkt Unterstützung/Downloads.

 

Nach der Bewerbung: Wann und wie kann’s losgehen?

Wann erhalte ich meinen Zulasssungs- oder Ablehnungsbescheid?

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das Wintersemester 2020/2021 werden ab der zweiten Septemberhälfte erstellt. Der Zeitraum für die Immatrikulation wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Muss ich zur Immatrikulation persönlich vorbeikommen?

Informationen zur Immatrikulation finden Sie dann auf dem Zulassungsbescheid.
Sollten Sie die Immatrikulation z.B. wegen Abwesenheit nicht selbst vornehmen können, können Sie eine Person ihres Vertrauens (z.B. Eltern, Geschwister) mit der Durchführung der Immatrikulation schriftlich bevollmächtigen. Die Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des/der Bevollmächtigten ist den Unterlagen zur Immatrikulation beizufügen.
Hinweise und Unterlagen für die Immatrikulation
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Hotline(0761 203-4246 oder per E-Mail unter ) oder die Kurzinfo des Service Center Studiums wenden.

Wann beginnt das Studium und gibt es eine Einführungswoche?

Das Studium beginnt jeweils im Oktober bzw. im April; den genauen Beginn der Vorlesungszeit erfahren Sie hier.
Die Einführungsveranstaltungen beginnen i. d. Regel eine Woche vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn.
Informationen über die Veranstaltungen in der Einführungswoche erhalten Sie als Studienanfänger/in direkt vom jeweiligen Fachbereich oder von der jeweiligen Fakultät; bei Rückfragen wenden Sie sich an die Hotline des Service Center Studiums unter 0761-203-4246.

Zum Wintersemester 2020/2021 können Sie Ihre Einführungswoche mit Hilfe der App "Studienstart - Uni Freiburg" organisieren. Weitere Infos unter www.studienstart.uni-freiburg.de

Informationen hierzu finden Sie hier

Ich habe einen Studienplatz erhalten, werde jedoch zunächst einen Freiwilligendienst ableisten. Was muß ich tun?

Wenn Sie nach Ablauf Ihres Dienstes Ihr Studium an der Universität Freiburg aufnehmen möchten, müssen Sie sich hierfür innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist erneut bewerben und einen Antrag auf Vorwegauswahl stellen.

Vorwegauswahl bedeutet:
Studienbewerber, die einen der folgenden Dienste:

  1. ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von 3 Jahren,
  2. ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
  3. ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein Europäischer Freiwilligendienst, ein internationaler Jugendfreiwilligendienst, ein Bundesfreiwilligendienst oder die Förderprogramme „Weltwärts“ (http://weltwaerts.de) und „Kulturweit“ (http://kulturweit.de) von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer,
  4. ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder
  5. eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren

geleistet haben, werden vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes oder der Pflegetätigkeit von der Universität Freiburg oder von hochschulstart.de an der Universität Freiburg in diesem Studiengang zugelassen waren und den Studienplatz aus den vorgenannten Gründen nicht annehmen konnten. Dem Antrag sind eine Dienstzeitbescheinigung und eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides hochzuladen.

Ich habe in einem Mehrfachstudiengang nur eine Zulassung für ein Hauptfach oder ein Nebenfach erhalten. Kann ich mich so einschreiben?

Nein, da eine Einschreibung nur in eine vollständige Kombination möglich ist.
Wenn Sie sich einschreiben möchten, müssen Sie ein zulassungsfreies Hauptfach oder ein zulassungsfreies Nebenfach dazunehmen.