Hochschulzugangsberechtigung bei Vollzeitstudierenden
Ausländische Studienbewerber, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber eine Hochschulzugangsberechtigung. Sofern diese als der deutschen gleichwertig anerkannt werden kann, wird der ausländische Studienbewerber unmittelbar zum Fachstudium zugelassen.
Wenn Sie bereits im Heimatland zwei oder mehr Semester erfolgreich studiert haben, können Sie in der Regel direkt zum fachgebundenen Studium an der ALU zugelassen werden. Die Entscheidung darüber, ob die ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig oder nur bedingt vergleichbar ist, liegt bei den Kultusministern der deutschen Bundesländer (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und wird auf der Grundlage von deren Bewertungsvorschlägen getroffen. Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie in der Datenbank der Kultusminister-Konferenz oder beim DAAD abfragen.
Ausländische Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die mit der deutschen nur bedingt vergleichbar ist, müssen die "Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife" (kurz „Feststellungsprüfung“) ablegen und erhalten die Möglichkeit, sich in einem einjährigen Vorbereitungskurs am Studienkolleg an der Universität Heidelberg (Im Neuenheimer Feld 684, 69120 Heidelberg; Tel.: 06221/545940; Fax: 06221/545941 http://www.isz.uni-hd.de) auf das Studium vorzubereiten. Eine direkte Anmeldung beim Studienkolleg Heidelberg ist nicht möglich. Die vollständige Bewerbung zum Studium muss daher auch dann an die Universität Freiburg gerichtet werden, wenn Sie vor Aufnahme des Fachstudiums das Studienkolleg (in Heidelberg) besuchen wollen oder besuchen müssen.
