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Studiengebühren

Informationen der Universität Freiburg zu den allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg

Seit dem Sommersemester 2007 werden an staatlichen Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg (die baden-württembergischen Berufsakademien haben zum 1. März 2009 Hochschulstatus und heißen jetzt "Duale Hochschulen") allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester erhoben. Gebührenpflichtig sind alle Studierenden, die in einem grundständigen Studiengang oder konsekutiven Masterstudiengang immatrikuliert sind.

Für das Studium in den nicht konsekutiven Master- und Aufbaustudiengängen erhebt die Albert-Ludwigs-Universität ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgrund der am 01. Juni 2007 in Kraft getretenen Satzung Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester. Für einzelne nicht konsekutive Masterstudiengänge und Aufbaustudiengänge werden höhere Studiengebühren erhoben. Dies ist aus den jeweiligen gesonderten Gebührensatzungen ersichtlich. Eine Auflistung der nicht konsekutiven Masterstudiengänge und Aufbaustudiengänge finden Sie hier.

Die Gebühren stehen jeder Hochschule und Berufsakademie, die sie eingenommen hat, zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21.Dezember 2011 das Gesetz zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren verabschiedet.Die Studiengebühr entfällt für alle Studierende der Universität Freiburg zum Sommersemester 2012 ersatzlos.

 

 

Weitere Informationen
Kontakt / Ansprechpartner

Anlaufstelle für Studiengebühren
Rektoratsgebäude, Fahnenbergplatz, 1. OG (Zimmer 01026 und 01027)

 

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Grundsatzangelegenheiten

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und Mo-Do von 14.00 bis 15.00 Uhr
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Sachbearbeiterin
Buchstabe O-Z

Manuela Krezmaier
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Telefon Mo-Fr von 8.00 bis 9.00 Uhr
krezmaier@service.uni-freiburg.de

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