Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis
Anmeldung
Innerhalb von 10 Tagen, nachdem Sie Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung in Freiburg bezogen haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgeramt der Stadt Freiburg melden. (siehe Ansprechpartner) Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Pass bzw. Personalausweis mitzunehmen. Wenn Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde außerhalb von Freiburg wohnen, melden Sie sich bitte dort beim zuständigen Einwohnermeldeamt an. Sie bekommen die Informationen zur Anmeldung auch mitgeteilt, wenn Sie den Zulassungsbescheid für Ihr Studium an der Uni Freiburg erhalten.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz anmelden, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung. Bitte heben Sie diese Meldebestätigung gut auf.
Bitte beachten Sie: Jeder, der in Deutschland lebt und seine Wohnung wechselt, muss das innerhalb einer Woche dem Einwohnermeldeamt beziehungsweise dem Bürgeramt seines Wohnortes mitteilen.
Aufenthaltserlaubnis
Sie sind Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines EU-Mitgliedlandes oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz?
Dann erhalten Sie bereits beim Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht. Unter Umständen müssen Sie dafür nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können und dass Sie krankenversichert sind.
Sind Sie nicht Staatsbürger oder Staatsbürgerin eines der oben genannten Länder?
Dann müssen Sie, nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben, zur Ausländerbehörde gehen (siehe Ansprechpartner) und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie Folgendes mitbringen:
- die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes,
- den Nachweis über eine Krankenversicherung,
- die Immatrikulationsbescheinigung,
- Finanzierungsnachweis
- Ihren Pass, eventuell mit Visum,
- eventuell ein Gesundheitszeugnis,
- ca. 100 Euro Gebühr zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- biometrische Passfotos.
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für mindestens ein Jahr und maximal zwei Jahre erteilt. Sie kann aber verlängert werden.
Quelle: DAAD
