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Erwerbstätigkeit (Job)

Es gibt in Deutschland genaue rechtliche Bestimmungen, wie viel Studierende arbeiten dürfen.  Je nach Herkunftsland sind die Regelungen unterschiedlich.

Sind Sie Bürger aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Schweden, Spanien, dem Vereinigten Königreich oder Zypern?
Dann dürfen Sie ohne besondere Genehmigung so viel arbeiten, wie Sie möchten. Allerdings gilt, genauso wie für deutsche Studierende, dass Sie während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten sollten. Sonst müssen Sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Sind Sie Bürger aus einem anderen als den oben genannten Ländern?
Dann dürfen Sie nur 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Wer länger arbeiten will, braucht eine Genehmigung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg (siehe Ansprechpartner).

Wenn Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität arbeiten, ist es in der Regel kein Problem, wenn Sie die 90-Tage-Grenze überschreiten. Sie müssen aber in jedem Fall die Ausländerbehörde  der Stadt Freiburg (siehe Ansprechpartner) informieren.

Wenn Sie einen Sprachkurs oder das Studienkolleg besuchen, dürfen Sie nur mit der Zustimmung der Agentur für Arbeitund der Ausländerbehörde arbeiten (siehe Ansprechpartner) – und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit.

Für internationale Studierende ist es generell nicht erlaubt, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit auszuüben.

Quelle: DAAD
 

Orientierungshilfe für internationale Studierende

Alle Informationen für internationale Studierende an der Universität Freiburg gibt es in Deutsch und Englisch auch in der Broschüre „Orientierungshilfe für internationale Studierende“, die Sie hier downloaden können:

DAAD Broschüre

Informationen und Berichte zum Leben in Deutschland, zu medizinischer Versorgung, Freizeit und Kultur, Landeskunde, Umweltschutz und Vielem mehr finden Sie auch im „Wegweiser für Internationale Studierende“ des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), den Sie » hier herunterladen können.

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