Visum und Aufenthaltserlaubnis
Wann brauchen Sie ein Visum?
Ob Sie als internationaler Studierender ein Visum brauchen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes können Sie überprüfen, ob Sie ein Visum benötigen: » mehr
Sind Sie Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz?
In diesem Fall benötigen Sie für die Einreise nur einen gültigen Personalausweis oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland und wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der Sie wohnen, melden. In Freiburg melden Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgeramt der Stadt Freiburg an (siehe Ansprechpartner).
Sie sind nicht Staatsbürger /in eines EU-Mitgliedsstaates oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz?
Dann hängt die Frage, ob Sie ein Visum brauchen, von der Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland ab.
Generell gilt: falls Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie ein Visum.
Für ein Studium an der Universität Freiburg benötigen Sie folglich ein Visum zu Studienzwecken. Dies gilt sowohl für Vollzeitstudierende (kompletter Studiengang an der Universität Freiburg), als auch für Teilzeitstudierende (z.B. im Rahmen eines Austauschprogramms).
Staatsangehörige der Länder Andorra, Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ein solches Visum auch nach der Einreise in Deutschland bekommen. Das heißt, Sie dürfen zunächst ohne Visum einreisen, müssen sich jedoch in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis besorgen.
Wenn Sie aus Andorra, Honduras, Monaco oder San Marino kommen, dürfen Sie in der Regel nur dann ohne Visum einreisen, wenn Sie nicht planen, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Sollten Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen. Wenn Sie ohne Visum einreisen, müssen Sie Deutschland nach drei Monaten wieder verlassen und in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.
Kürzer als 90 Tage: Besondere Regelungen gelten, wenn Ihr Aufenthalt nicht länger als 90 Tage dauert. Dann können auch Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der folgenden Länder ohne Visum einreisen: Argentinien, Bermuda, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kroatien, Macau, Malaysia, Mexico, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela. Dies trifft jedoch für Studierende der Universität Freiburg in der Regel nicht zu, da die Vorlesungszeit länger als 90 Tage dauert.
Welches Visum Sie brauchen
Welches Visum Sie beantragen, hängt davon ab, ob sie bereits eine Zulassung zum Studium in Deutschland haben oder nicht.
Ein wichtiger Tipp: Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein. Ein Touristenvisum kann nachträglich nicht in ein Visum zu Studienzwecken oder zur Studienbewerbung umgewandelt werden. Sie sollten auch nicht mit einem Schengenvisum zu Besuchszwecken oder für Geschäftsaufenthalte einreisen.
Visum zu Studienzwecken: Wenn Sie bereits zu einem Studium oder Studienkolleg zugelassen sind, brauchen Sie ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken. Das Visum zu Studienzwecken wird in der Regel für die Dauer von drei Monaten erteilt. Sobald Sie sich an der Universität Freiburg eingeschrieben haben, können Sie ihr Visum in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Diese Aufenthaltserlaubnis müssen Sie nach der Immatrikulation bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes beantragen. In Freiburg ist dafür die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg zuständig (siehe Menüpunkt Ansprechpartner). Für die umliegenden Gemeinden ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald der richtige Ansprechpartner.
Welche Unterlagen, brauchen Sie zur Beantragung eines Visums?
Welche Unterlagen Sie dem Antrag auf ein Visum beifügen müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung. In der Regel brauchen Sie:
- den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes,
- einen Finanzierungsnachweis,
- den Nachweis über Ihre bisherigen Studienleistungen (sofern Sie bereits studieren oder studiert haben),
- den Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachintensivkurs in Deutschland.
- Zusätzlich beim Visum zu Studienzwecken: Zulassungsbescheid der Hochschule (dieser kann ersetzt werden durch eine Bescheinigung der Hochschule, dass eine begründete Aussicht auf Zulassung besteht).
- Zusätzlich beim Visum zur Studienbewerbung: eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
Einen Überblick über die deutschen Auslandsvertretungen finden Sie beim Auswärtigen Amt: » mehr
Und nach dem Studium?
Wenn Sie ihr Studium in Freiburg erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben und hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen.
Sie können eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie sich ernsthaft um einen Arbeitsplatz bemühen, der Ihren Qualifikationen entspricht. Während der Arbeitssuche können Sie weiterhin jobben – allerdings nur in dem Umfang, in dem es Studierende ohne Genehmigung dürfen.
Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet. Dafür müssen Sie wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Quelle: DAAD
