Beurlaubung
Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung
Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich während der Rückmeldefrist einzureichen (zum Wintersemester: 1.6. bis 15.8., zum Sommersemester: 15.1. bis 15.2.). In Ausnahmefällen (z.B. bei Erkrankung, Geburts- oder Todesfall) ist der Antrag unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses einzureichen (§ 15 der
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZimmO)).
