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Studium Outgoings (SMS)

Fotocredit: Jan von Allwörden/DAAD

 

Sie möchten gerne im Ausland studieren? Erasmus+ bietet Studierenden der Universität Freiburg die Möglichkeit zu einem Studienaufenthalt an einer Gastuniversität in Europa und darüber hinaus. Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte für Outgoings sowie Links und Hinweise zu weiteren Informationen und Ansprechpersonen.

 

Vorteile von Erasmus

  • Sie sind von den Studiengebühren an Ihrer Gasthochschule befreit.
  • Sie erhalten eine monatliche Förderung nach Ländergruppen sowie ggf. eine Zusatzförderung für bestimmte Gruppen.
  • Sie werden von den Erasmus+ Koordinator*innen an der Universität Freiburg und der Gastuniversität beraten und betreut.
  • Sie schließen eine Lernvereinbarung (Learning Agreement) mit der Erasmus+ Fachkoordination in Ihrem Fachbereich und der Gastuniversität
  • Die im Ausland erworbenen Leistungen können auf der Grundlage der Lernvereinbarung anerkannt werden.
  • Sie haben die Möglichkeit, vor Ihrem Aufenthalt an Online-Sprachkursen teilzunehmen.
  • Sie nehmen an einem Austausch auf Fachebene zwischen der Universität Freiburg und der Gastuniversität teil und können somit die Erasmus+ Abkommen Ihres Fachbereichs nutzen.
  • Im Rahmen von Erasmus+ können Sie auch für ein Auslandspraktikum gefördert werden.

Bewerbungsablauf

Hier erfahren Sie wie sich auf einen Erasmus+ Austauschplatz bewerben.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Sie können sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt bewerben, sofern Sie die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind an der Universität Freiburg immatrikuliert.
  • Sie haben das erste Studienjahr (im Bachelor/Staatsexamen) bereits erfolgreich absolviert.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Gastuniversität zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Bewerbung

Für einen Erasmus+ Studienaufenthalt bewerben Sie sich bei der Erasmus+ Fachkoordination in Ihrem Fachbereich. Die Webseiten und Infoveranstaltungen der Fakultäten und Fachbereiche informieren über die weiteren Bewerbungsvoraussetzungen, Bewerbungsfristen und die vorhandenen Partnerschaften und Austauschplätze. Bitte beginnen Sie sich ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt über Ihre Möglichkeiten im Rahmen von Erasmus+ zu informieren. Einen Überblick zum Bewerbungsablauf mit hilfreichen Hinweisen können Sie sich hier verschaffen:

Überblick Bewerbungsablauf

Eine Liste der Erasmus+ Vereinbarungen nach Studienrichtung finden Sie hier. Die Liste enthält Angaben zum Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) und zur Anzahl der Semesterplätze der jeweiligen Vereinbarung:
Liste der Erasmus+ Vereinbarungen

Fakultät und International Office

Die Betreuung des Erasmus-Programms an der Universität Freiburg erfolgt sowohl auf der Ebene der Universität durch das International Office als auch auf Ebene Ihrer Fakultät/ Ihres Fachbereichs. Die Fakultäten und das International Office arbeiten eng zusammen, um Sie bestmöglich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Zuständigkeiten und einen Zeitrahmen für das Erasmus-Bewerbungsverfahren geben:

Ihre Fakultät/Ihr Fachbereich

Die Ansprechpersonen an Ihrer Fakultät, die Erasmus+ Fachkoordinationen, betreuen Sie hinsichtlich der Bewerbung für einen Erasmus+ Austauschplatz sowie in allen akademischen Belangen rund um Ihren Auslandsaufenthalt.

  • Die Bewerbung für einen Erasmus-Platz und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber findet an Ihrer Fakultät statt. Die Bewerbungstermine sind an den meisten Fakultäten im Januar.
  • Bei allen Fragen rund um die akademische Planung Ihres Erasmus-Aufenthalts (richtiger Zeitpunkt, Integration des Auslandsaufenthalts in Ihr Studium, geeignete Partneruniversitäten, besondere Bewerbungsvoraussetzungen, Kurswahl, Anerkennungsmöglichkeiten usw.) stehen Ihnen die Erasmus+ Fachkoordinationen zur Verfügung. Hierzu gehört auch die Erstellung der Lernvereinbarung (Learning Agreement). Einen Überblick der Ansprechpersonen erhalten Sie auf der Liste der Erasmus+ Fachkoordinationen.
  • Wenn Sie für einen Austauschplatz ausgewählt wurden, werden Sie von der Erasmus+ Fachkoordination an der Gastuniversität und im International Office der Universität Freiburg nominiert (= als Erasmus+ Studierende*r für einen Austauschplatz vorschlagen).

Das International Office

Wir sind die Ansprechpersonen, wenn es um die Erasmus-Dokumente, das Erasmus-Stipendium, allgemeine administrative Angelegenheiten und den Ablauf auf der Mobilitätsplattform Mobility-Online geht.

  • Das International Office erhält von den Erasmus+ Fachkoordinationen die Information, wer für den Austausch ausgewählt wurde. Anschließend erhalten Sie die Möglichkeit sich auf der Mobilitätsplattform zu registrieren und dort die weiteren Schritte vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt vorzunehmen.
  • Das International Office berät zu Fragen rund um Ihr Erasmus-Stipendium und die Erstellung des Grant Agreements, etwa zu Fördersätzen, Förderdauer, Aufstockungsbeträgen und BAföG-Bescheinigungen.
  • Auch bei Änderungen Ihres Auslandsaufenthalts wie Verlängerungen, Verkürzungen oder Fragen zum Abbruch wenden Sie sich an das International Office.

Über die Mobilitätsplattform haben Sie auch die Möglichkeit an Online-Sprachkursen (OLS-Sprachkurse) zur weiteren Vorbereitung für Ihren Erasmus-Aufenthalt teilzunehmen.

Förderbedingungen

Aufenthaltsdauer

Die Dauer eines Erasmus+ Aufenthalts richtet sich nach den Semester- und Vorlesungszeiten der Gastuniversität. Grundsätzlich können Studienaufenthalte von 2 bis 12 Monaten gefördert werden. Dabei sind auch „Blended“-Formate möglich, in denen virtueller und physischer Aufenthalt kombiniert werden können. Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) können maximal 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden. Dabei werden sowohl Studienaufenthalte als auch Praktika im Rahmen von Erasmus+ eingerechnet. Bei einzügigen Studiengängen (z.B. Staatsexamen) sind insgesamt 24 Monate Auslandsaufenthalt möglich.

Förderzeitraum

Den Teilnehmenden am Erasmus+ Programm wird ein festgelegter Förderzeitraum bewilligt, für den der Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Für Studienaufenthalte ab dem Akademischen Jahr 2022/23 gelten folgende Förderzeiträume:

  • Bei Aufenthalten für ein Semester entspricht der Förderzeitraum maximal vier Monaten (120 Tagen).
  • Bei Aufenthalten für zwei Semester entspricht der Förderzeitraum maximal acht Monaten (240 Tagen).

Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen.

Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die Teilnehmenden erhalten die erste Rate zu Beginn des Auslandsaufenthalts und die zweite Rate nach dem Auslandsaufenthalt, nachdem die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Förderraten

Der Mobilitätszuschuss für den Erasmus+ Studienaufenthalt ist in drei Ländergruppen gegliedert. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Außerdem werden bestimmte Gruppen durch Aufstockungsbeträge (top-ups) zusätzlich gefördert:

  • Für Studierende, die nachhaltig reisen und insbesondere auf Flugreisen verzichten („grünes Reisen“)
  • Für Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung
  • Für Studierende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Für Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus)
  • Für erwerbstätige Studierende mit einem regelmäßigen Einkommen, die Ihre Erwerbstätigkeit während des Auslandsaufenthalts unterbrechen müssen

Die genauen Förderraten und Aufstockungsbeträge finden Sie auf folgender Übersicht:

Förderraten und Aufstockungsbeträge

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

Weitere Mobilitätsoptionen

Internationale Partner

Neben den Erasmus+ Programmländern gibt es auch Vereinbarungen mit internationalen Partner im Rahmen von Erasmus+ Weltweit (International Credit Mobility). Bei Interesse an diesen Partnerschaften wenden Sie sich bitte an Greta Matthis .

Darüber hinaus bietet die Universität Freiburg die Möglichkeit über den Freiburg Global Exchange einen Auslandsaufenthalt bei unseren Partneruniversitäten weltweit durchzuführen.

Europäische Partner

Für Studierende der Universität Freiburg bietet Eucor –The European Campus die Option Lehrveranstaltungen bei unseren Partneruniversitäten am Oberrhein (Basel, Mulhouse, Karlsruhe, Strasbourg) zu besuchen.

Die Universität Freiburg ist Mitglied der Europäischen Hochschulallianz Epicur und eröffnet damit allen Studierenden die Teilnahme an den Epicur-Aktivitäten.

Großbritannien

Im Rahmen der neu geschlossenen Abkommen zum Studienaustausch können Studierende der Universität Freiburg weiterhin ein Auslandsstudium in Großbritannien durchführen, ohne die dortigen Studiengebühren zahlen zu müssen. Großbritannien nimmt nicht an Erasmus+ teil und ist damit nicht mehr Programmland bei Erasmus+, sondern (internationales) Partnerland. Die Universität Freiburg kann einen bestimmten Anteil von internationalen Mobilitäten über Erasmus+ fördern und wird so den Austausch mit Großbritannien für die akademischen Jahre 2023/24 und 2024/25 weiterhin unterstützen.

Für Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist in der Regel für EU-Bürger kein Visum für Großbritannien erforderlich. Für Aufenthalte ab einer Dauer von sechs Monaten, ist seit dem 1. Januar 2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig. Auch Zusatzgebühren in Form eines Gesundheitszuschlags (Immigration Health Surcharge) sowie der Nachweis von vertieften Sprachkenntnissen durch Sprachtests wie IELTS oder TOEFL sind möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der britischen Regierung.

Schweiz

Die Schweiz nimmt nicht an Erasmus+ teil. Mobilitäten an Universitäten in der Schweiz werden über das Swiss European Mobility Programme (SEMP) von Schweizer Seite gefördert. In den Grundzügen ist SEMP dem Erasmus-Programm ähnlich. Sofern Ihre Fakultät Abkommen zum Studienaustausch mit Schweizer Universitäten geschlossen hat, bewerben Sie sich über die Fachkoordination an Ihrer Fakultät auf diese Plätze.

Erasmus-Seiten der Fakultäten und Fachbereiche

  1. Theologische Fakultät
    1. Theologie
  1. Rechtswissenschaftliche Fakultät
    1. Rechtswissenschaft
  2. Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät
    1. Erziehungswissenschaften
    2. Psychologie
    3. Wirtschaftswissenschaften
    4. Sportwissenschaften
  3. Medizinische Fakultät
    1. Humanmedizin
    2. Molekulare Medizin
    3. Zahnmedizin
  4. Philologische Fakultät
    1. Anglistik
    2. Germanistik
    3. Klassische Philologie
    4. Medienkulturwissenschaft
    5. Mittelalterzentrum
    6. Romanistik
    7. Skandinavistik
    8. Slavistik
    9. Sprachwissenschaften
  5. Philosophische Fakultät
    1. Alte Geschichte
    2. Altorientalische Philologie
    3. Archäologische Wissenschaften
    4. Ethnologie
    5. Geschichte
    6. Islamwissenschaft
    7. Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie
    8. Kunstgeschichte
    9. Liberal Arts and Sciences
    10. Musikwissenschaft
    11. Philosophie
    12. Politikwissenschaft
    13. Sinologie
    14. Soziologie
  6. Fakultät für Mathematik und Physik
    1. Mathematik
    2. Physik
  7. Fakultät für Chemie und Pharmazie
    1. Chemie
    2. Pharmazie
  8. Fakultät für Biologie
    1. Biologie
  9. Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
    1. Forst- und Umweltwissenschaften
    2. Geographie
    3. Geowissenschaften
    4. Hydrologie
    5. Meteorologie/Klimatologie
  10. Technische Fakultät
    1. Informatik
  11. Weitere
    1. Frankreichzentrum