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Hochschulzugangsberechtigung

Unter einer Hochschulzugangsberechtigung versteht man Bildungsnachweise, die für ein Studium an einer Universität oder Hochschule in Deutschland notwendig sind. Internationale Studienbewerber/innen, die eine Zulassung in einem grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) an einer Universität in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber/innen eine Hochschulzugangsberechtigung. In Deutschland ist dies in der Regel das Abitur. Die Sekundarschulabschlüsse aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen in der Regel zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Universität.

Es gibt in Deutschland verschiedene Arten des Hochschulzugangs, die sich aus dem jeweiligen Schulabschluss ergeben. Grundsätzlich können drei verschiedene Arten des Hochschulzugangs unterschieden werden:

  • Direkter Hochschulzugang: Internationale Studieninteressierte, deren Sekundarschulabschluss mit dem deutschen Abitur gleichwertig ist, können sich in Deutschland direkt für ein Hochschulstudium bewerben. Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn bereits ein Studienabschluss (z.B. Bachelor) einer anerkannten Hochschule im Ausland vorliegt.
  • Direkter fachorientierter Hochschulzugang: Internationale Studieninteressierte, deren Sekundarschulabschluss grundsätzlich anerkannt ist, jedoch nicht allgemeinbildend, sondern fachspezifisch oder berufsbildend, können in der Regel nur Studienfächer aus dem jeweiligen Bereich wählen (z.B. nur Geisteswissenschaften oder nur Naturwissenschaften). Sie können sich ebenfalls direkt für ein entsprechendes Hochschulstudium bewerben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fachbindung durch Bestehen einer Delta-Prüfung an der Universität Mannheim aufzuheben. Mit dem Nachweis einer bestandenen Deltaprüfung können Sie sich für alle Bachelorstudiengänge an der Universität Freiburg bewerben. Die Delta-Prüfung findet jedes Jahr im Mai statt.
  • Indirekter Hochschulzugang: Internationale Studieninteressierte, deren Schulabschluss mit dem deutschen Abitur nicht gleichwertig ist, haben möglicherweise die Gelegenheit dies auszugleichen. Hier gibt es in der Regel zwei Wege:
    • Zusätzlich zum Schulabschluss müssen erfolgreiche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule im Ausland nachgewiesen werden. Die erforderliche Dauer der Studienzeiten kann je nach Schulabschluss unterschiedlich sein.
    • Zusätzlich zum Schulabschluss muss ein Studienkolleg in Deutschland ein Jahr lang besucht und mit der Feststellungsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden (siehe dazu auch unter „Studienkolleg“).

      Beide Wege führen anschließend zu einem fachorientierten Hochschulzugang in Deutschland. Die Fachorientierung folgt aus dem Studienfach bzw. aus dem Schwerpunktkurs auf dem Studienkolleg.
       

Grundlage der Bewertung internationaler Schul- und Studienabschlüsse ist die Datenbank der Kultusministerkonferenz (Anabin), die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) verwaltet wird. Internationale Studieninteressierte können sich in dieser Datenbank selbstständig über die Anerkennung Ihrer Schul- und Studienabschlüsse aus dem Ausland informieren.

Für Informationen zum International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) geben Sie bitte „International Baccalaureate" in der Ländersuche bei den Schulabschlüssen in Anabin ein und lesen Sie die Informationen in der Vereinbarung sorgfältig durch. Es gilt jeweils die Vereinbarung, die zum Zeitpunkt des Eintritts in das IB-Programm gültig war.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihre Schul- und Studienabschlüsse erst prüfen können, wenn Sie sich an der Universität Freiburg mit den geforderten Unterlagen beworben haben. Eine Zeugnisprüfung im Vorfeld der Bewerbung ist nicht möglich.