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Bachelor, Lehramt & Staatsexamen

Sie Ihr Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben oder erwerben werden – unabhängig von Ihrer Nationalität


Andere Hochschulzugangsberechtigungen sind zum Beispiel: eine berufliche Qualifikation, die zum Universitätsstudium berechtigt; eine Fachhochschulreife plus bestandener Deltaprüfung, eine dem Wunschfach entsprechende fachgebundene Hochschulreife.

Deutsche Staatsangehörige, die einen ausländischen Schulabschluss haben und in Baden-Württemberg studieren möchten, müssen diesen rechtzeitig vor der Bewerbung beim Regierungspräsidium Stuttgart inkl. Festsetzung der Durchschnittsnote anerkennen lassen (falls Sie noch keine Anerkennung durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Sie derzeit leben, haben). Ausführliche Infos hier.
Sie EU- oder EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)- Bürger*in sind und Ihren Schulabschluss oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben oder erwerben werden.
Ihr Abschluss wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Universität geprüft.
Wenn Sie vorab überprüfen möchten, ob Ihr Abschluss zu einem Universitätsstudium in Deutschland berechtigt, können Sie dies in der Datenbank anabin recherchieren.
Sie nicht EU- oder EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)- Bürger*in sind und Ihren Schulabschluss oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben oder erwerben werden.
Ihr Abschluss wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von der Universität geprüft.
Wenn Sie vorab überprüfen möchten, ob Ihr Abschluss zu einem Universitätsstudium in Deutschland berechtigt, können Sie dies in der Datenbank anabin recherchieren.