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Exmatrikulation

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Mit der Exmatrikulation endet der Studierendenstatus an der Universität. Die Exmatrikulation kann von allen Studierenden beim Studierendensekretariat beantragt werden. Bei einem Antrag auf Exmatrikulation erhält der/die Studierende eine Exmatrikulationsbescheinigung. Dem Antrag sind neben dem Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek (auf dem Antrag) auch die Unicard beizufügen. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam. Studierende, die die Universität vorzeitig verlassen wollen, beantragen im Studierendensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen.

Hinweise für Studierende, die sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden:
Mit der Exmatrikulation endet zwar die Mitgliedschaft in der Hochschule, die Exmatrikulation beendet jedoch nicht ein bestehendes Prüfungsrechtsverhältnis (nähere Informationen). Ungeachtet der Exmatrikulation ist daher eine einmal begonnene Prüfung zu Ende zu führen. Das Prüfungsrechtsverhältnis ist erst mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung beendet. Für Fragen zum Prüfungsrechtsverhältnis sind die Prüfungsämter zuständig. Die Adressen der Prüfungsämter finden Sie beim jeweiligen Fach unter "Beratung".