Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule oder im Ausland studiert haben, innerhalb der Universität Freiburg das Fach wechseln möchten oder bereits außerhochschulische Kompetenzen erworben haben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich diese Leistungen an der Universität Freiburg anerkennen zu lassen.
Welche Arten der Anerkennung und Anrechnung gibt es?
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Fach- oder Hochschulwechsel
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (z. B. aus Berufserfahrung)
Bei der Anerkennung von hochschulischen Studien- und Prüfungsleistungen geht es um erbrachte Leistungen, die an anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen, oder in anderen Studiengängen an der Universität Freiburg erworben wurden. Die bisher erbrachten Leistungen können Sie sich gegebenenfalls für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester an der Universität Freiburg anerkennen lassen.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 35 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg, das sich am „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, der sogenannten Lissabon-Konvention, orientiert. Demnach werden anzuerkennende hochschulisch erworbene Kompetenzen nicht länger auf ihre Gleichwertigkeit zu den zu erzielenden Lernergebnissen überprüft, sondern auf einen möglicherweise bestehenden wesentlichen Unterschied.
Zudem gibt es die Möglichkeit der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Leistungen. Diese außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (beispielsweise durch eine Berufsausbildung) dürfen höchstens 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzen. Im Unterschied zur Anerkennung setzt Anrechnung i.d.R. die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus.
Wer führt die Anerkennung und die Anrechnung durch?
Die Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen werden in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Zuständig für die Anerkennung ist der entsprechende Prüfungsausschuss. Die Umsetzung der Beschlüsse sowie jegliche Informationen und Bescheide erfolgen in der Regel durch die Prüfungsämter.
Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte zunächst an die Studiengangkoordination oder Studienfachberatung Ihres Faches. Die Kontaktdaten finden unter „Beratung“ beim dem jeweiligen Studiengang auf unserer Webseite.
Besonders bei einem geplanten Auslandsaufenthalt wird empfohlen, sich zu den Möglichkeiten der Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen vorab umfassend beraten zu lassen. Infos zu Anerkennung von Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts erbracht werden, finden Sie auf der Webseite des International Office.
Auf der Infoseite "AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium" des HRK-Modus finden Sie einen Überblick zu den hochschulübergreifenden Grundlagen von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren.
anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de
Modus-Praxishandbuch: https://www.hrk-modus.de/media/redaktion/Downloads/Publikationen/MODUS/MODUS_Praxishandbuch.pdf
Wechsel in höhere Fachsemester
Wenn Sie bereits an einer inländischen oder ausländischen Hochschule studiert haben, können Sie sich ggf. bisher erbrachte Leistungen für einen Wechsel in ein höheres Semester an der Universität Freiburg, anerkennen lassen. Es kommt dabei darauf an, ob Sie in ein zulassungsbeschränktes oder ein zulassungsfreies Fach wechseln wollen.
Zulassungsbeschränktes Fach (siehe Studiengangliste)
Sie müssen sich in jedem Fall für das gewünschte passende Fachsemester bewerben.
Für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach müssen Sie die Auffüllkriterien (beschrieben in der Auswahlsatzung für höhere Fachsemester) erfüllen. Dazu müssen Sie die Unterlagen zu Ihren bisher erbrachten Leistungen (ggf. plus Anerkennung der Leistungen durch das Landesprüfungsamt) bei der Bewerbung hochladen.
Zulassungsfreies Fach (siehe Studiengangliste)
Bei einem Wechsel in ein zulassungsfreies Fach benötigen Sie zunächst für die Bewerbung oder Umschreibung eine schriftliche Einstufungsempfehlung bzw. ein Einstufungsnachweis des Faches, in das Sie wechseln möchten. Wenden Sie sich dafür an die jeweilige Studiengangkoordination/Studienfachberatung (Kontaktdaten der Berater*innen in der Studiengangliste).