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Rückmeldung

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Studierende, die an der Universität Freiburg immatrikuliert sind, müssen sich für jedes Semester während der unten genannten Zeiträume rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Beitrags für das Studierendenwerk, Verwaltungskostenbeitrags und des Beitrags zur Verfassten Studierendenschaft nach dem unten beschriebenen Verfahren. Wenn bis zum Ende des Semesters keine Rückmeldung vorliegt, wird die Exmatrikulation automatisch durchgeführt. Mit der Exmatrikulation endet der Status als Studierende bzw. Studierender. Wenn das Studium an der Universität beendet wird (z.B. Abschluss des Studiums), sollte die Exmatrikulation beantragt werden.

 

Der aktuelle Semesterbeitrag beträgt 180 Euro pro Semester.

Dieser setzt sich zusammen aus 70 € Verwaltungskostenbeitrag (gemäß § 12 LHGebG), 7 € Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft (gemäß § 3 Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität) und 103 € Beitrag für das Studierendenwerk (gemäß Beschluss des Verwaltungsrats und Beitragsordnung des Studierendenwerks vom 07.12.2022 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des StWG).

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einem Lastschriftverfahren online zurückzumelden. Dazu legen Sie im Campus Management Portal HISinOne in Ihrem persönlichen Bereich unter „Studienservice“ ein Lastschriftmandat und in einem zweiten Schritt einen Lastschriftauftrag an (Achtung: dies ist nur für Ihr eigenes Konto möglich, d.h.Sie müssen die/der Kontoinhaber/in sein).
 
Alternativ können Sie den Beitrag auch auf das Konto der Universitätskasse überweisen:
Baden-Württembergischen Bank Stuttgart
IBAN: DE71 6005 0101 7438 5087 68
BIC SOLADEST600
Verwendungszweck: SemesterzählungMatrikelnummer (ohne Leerzeichen s.u.)

Maßgeblich für die Rückmeldung ist der Zahlungseingang bei der Unikasse. Geht der Überweisungsbetrag erst nach dem 15. Februar und spätestens bis 20. März bzw. zwischen 15. August und 20. September  bei der Universitätskasse ein, ist zusätzlich noch die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen.
Sofern Sie sich bis zum 20.März bzw. 20. September weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selbst exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren.

Geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte nur das entsprechende Semester direkt gefolgt von Ihrer Matrikelnummer an. Für das Sommersemester 2024 lautet das Semesterpräfix 20241, für das Wintersemester 2024/2025 lautet es 20242. Im Verwendungszweck Ihrer Überweisung für die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 schreiben Sie also bitte z.B.: 202411234567 (also 20241 vor Ihrer Matrikelnummer). Um eine automatische Zuordnung und schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, geben Sie bitte keine Leerstellen oder zusätzlichen Erweiterungen an! Bitte beachten Sie: Bei Überweisung der Semestergebühren kann es bis zu 14 Tage dauern, bis Ihre Rückmeldung im System vermerkt ist.
 
Sie können die Zahlungen per Überweisung, per Lastschriftverfahren oder bei uns im Service Center Studium per Giro-Card tätigen. Maßgeblich für die Rückmeldung ist der Zahlungseingang bei der Unikasse. Geht der Überweisungsbetrag erst nach dem 15. Februar oder 15. August bei der Universitätskasse ein, ist zusätzlich noch die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 10,- Euro zu bezahlen.

 

Hinweise zum Verfahren der Online-Rückmeldung

Mit Hilfe des Campus Management-Systems HISinOne gibt es die Möglichkeit, die Rückmeldung online unter https://campus.uni-freiburg.de per Lastschriftauftrag (Konto aus dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum - SEPA) zu veranlassen. Ansonsten sind zur Zeit nur Zahlungen per Überweisung möglich.

Eine Anleitung zum Anlegen eines Lastschriftmandats finden Sie hier:

https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:studieren:studierendenverwaltung
Neben der Möglichkeit sich online zurückzumelden, können die Studierenden in HISinOne auch ihre Kontaktdaten (Anschrift und Telefon) ändern sowie Studienbescheinigungen ausdrucken.

Fragen zum RZ-Account beantwortet der Nutzerservice des RZ , Fragen zur Rückmeldung allgemein (z.B. Sperren, Fristen, …) das Studierendensekretariat.