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Studienplatzvergabe

In vielen Studiengängen übersteigt die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der verfügbaren Studienplätze. Diese Studienplätze sind zulassungsbeschränkt (Numerus clausus). In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen werden Studienplätze an internationale Bewerber (Nicht-EU-Bewerber/-innen) im Rahmen einer Quote (8% in allen Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen bzw. 5% in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) vergeben.
In welchen Fächern eine Zulassungsbeschränkung besteht erfahren Sie über die Studiengangliste.

Sie können für grundständige Studiengänge, die höheren Fachsemester und Masterstudiengänge jeweils höchstens drei Bewerbungen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung abgeben. Bewerbungen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei) fallen nicht unter diese Begrenzung.