Fristen
Bewerbungstermine
Bitte beachten Sie: Bei den hier genannten Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum genannten Fristende bei der Universität bzw. bei hochschulstart.de zwingend eingegangen sein müssen.
Detaillierte Bewerbungstermine zum Wintersemester 2025/26
Deutsche Bewerber*innen, Bewerber*innen aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Bildungsinländer*innen und alle weiteren Bewerber*innen, die Deutschen nach § 1 Absatz 2 der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) gleichgestellt sind.
Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie Alt-Abiturienten (Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2025 erworben haben.) (Bewerbung über hochschulstart.de) |
bis 31.05.2025 |
Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16.01.2025 bis einschließlich 15.07.2025 erworben haben oder erwerben.) (Bewerbung über hochschulstart.de) |
bis 15.07.2025 |
Fächer mit Zulassungsbeschränkung |
01.06. – 15.07.2025 |
Fächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen* |
01.06. – 15.07.2025 bzw. 30.09.2025 |
Fächer ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) |
01.06. – 02.10.2025 |
Höhere Semester mit Zulassungsbeschränkung** |
01.06. – 15.07.2025 |
Höhere Semester ohne Zulassungsbeschränkung |
01.06. – 30.09.2025 |
Master of Education |
01.06. – 15.07.2025 |
Für die übrigen Master- und Aufbaustudiengänge gelten zum Teil andere als die oben aufgeführten Bewerbungsfristen. Diese finden Sie hier
Bewerbungsportal Hochschulstart
Bewerbungsportal der Universität Freiburg
* Bitte erkundigen Sie sich über die jeweilige Bewerbungsfrist auf den Internetseiten der betreffenden Fachbereiche.
** Scheine, die während des laufenden Semesters gemacht werden, sind bis spätestens 20.09.2025 elektronisch nachzureichen. NUR bei Bewerbungen für das 5. Fachsemester in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (= 1. Klinisches Semester) ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen bzw. Zahnärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung bis spätestens 30.09.2025 für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren bei der Universität elektronisch einzureichen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn die Prüfungen an einer ausländischen Hochschule abgelegt und vom zuständigen Landesprüfungsamt anerkannt wurden.
Nachreichungen müssen als eine Datei unter Angabe des Namens, der Bewerbungsnummer, des Studiengangs und des beantragten Fachsemesters als E-Mail-Anhang im Format PDF oder JPG an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
hs-nachreichungen@zv.uni-freiburg.de
Für manche Studiengänge müssen Sie vor der Bewerbung eine Aufnahmeprüfung absolvieren oder Sie können einen Test ablegen:
Sport/Sportwissenschaft – Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus den Internetseiten des Fachbereiches
Humanmedizin und Zahnmedizin – Test für Medizinische Studiengänge (TMS) – Infos hier
Pharmazie – Studieneignungstest für den Studiengang Pharmazie (PhaST) – Infos hier
Psychologie – Studieneignungstest Psychologie (BaPsy-DGPs) – Infos hier
Internationale Bewerber*innen
(Bewerber*innen aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Wer deutschen Bewerber*innen nicht gleichgestellt ist, ergibt sich aus § 1 Absatz 2 der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)
Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Bewerbung über campus.uni-freiburg.de) |
01.06. – 15.07.2025 |
Fächer mit Zulassungsbeschränkung |
01.06. – 15.07.2025 |
Fächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen* |
01.06. – 15.07.2025 bzw. 30.09.2025 |
Fächer ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) |
01.06. – 02.10.2025 |
Höhere Semester mit Zulassungsbeschränkung** |
01.06. – 15.07.2025 |
Höhere Semester ohne Zulassungsbeschränkung |
01.06. – 30.09.2025 |
Master of Education |
01.06. – 15.07.2025 |
Für die übrigen Master- und Aufbaustudiengänge gelten zum Teil andere als die oben aufgeführten Bewerbungsfristen. Diese finden Sie hier
Bewerbungsportal der Universität Freiburg
* Bitte erkundigen Sie sich über die jeweilige Bewerbungsfrist auf den Internetseiten der betreffenden Fachbereiche.
** Scheine, die während des laufenden Semesters gemacht werden, sind bis spätestens 20.09.2025 elektronisch nachzureichen. NUR bei Bewerbungen für das 5. Fachsemester in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (= 1. Klinisches Semester) ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen bzw. Zahnärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung bis spätestens 30.09.2025 für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren bei der Universität elektronisch einzureichen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn die Prüfungen an einer ausländischen Hochschule abgelegt und vom zuständigen Landesprüfungsamt anerkannt wurden.
Nachreichungen müssen als eine Datei unter Angabe des Namens, der Bewerbungsnummer, des Studiengangs und des beantragten Fachsemesters als E-Mail-Anhang im Format PDF oder JPG an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
hs-nachreichungen@zv.uni-freiburg.de
Für manche Studiengänge müssen Sie vor der Bewerbung eine Aufnahmeprüfung absolvieren oder Sie können einen Test ablegen:
Sport/Sportwissenschaft – Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus den Internetseiten des Fachbereiches
Die detaillierten Bewerbungstermine zum Sommersemester 2026 liegen noch nicht vor.
Weitere Informationen zur Bewerbung
Die detaillierten Bewerbungstermine zum Wintersemester 2025/26 liegen noch nicht vor.
Weitere Informationen zur Bewerbung
Immatrikulationstermine
Immatrikulationstermine Wintersemester 2025/2026 |
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Zentrales Vergabeverfahren Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie |
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Deutsche Studierende, EU-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen | Internationale Studierende | |
Erstes Fachsemester Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie | (wird noch veröffentlicht) | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Losverfahren | ab 06.10.2025 | --- |
Höhere Semester | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Örtliches Vergabeverfahren |
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Deutsche Studierende, EU-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen | Internationale Studierende | |
Erstes Fachsemester zulassungsbeschränkte Studiengänge | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Erstes Fachsemester zulassungsfreie Studiengänge | Bis 02.10.2025 | Bis 02.10.2025 |
DoSV-Koordinierungsphase | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
DoSV Koordiniertes Nachrücken | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Losverfahren (ohne DoSV Fächer) | ab 06.10.2025 | --- |
Losverfahren (DoSV-Fächer) | ab 06.10.2025 | --- |
Höhere Semester | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Master-Studiengänge | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
In Einzelfällen können individuelle Fristen gesetzt werden. Bitte entnehmen Sie die Immatrikulationsfrist Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Informationen zur Immatrikulation
Rückmeldung
Sommersemester: 15. Januar - 15. Februar
Wintersemester: 01. Juni - 15. August
Weitere Informationen zur Rückmeldung
Losverfahren
Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat in elektronischer Form und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die nicht zur EU gehören und kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.
Die Bewerbungen für das Losverfahren müssen über das Online Bewerbungsportal eingereicht werden.