Bachelor und Staatsexamen
Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
Bachelor of Science (B.Sc.) - 1-Fach-Studiengang
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
6 Semester für den gesamten Studiengang |
ECTS-Punkte: |
180 |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit Zulassungsbeschränkung (Uni): Auswahlverfahren
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereiches Höhere Semester:
Nicht zulassungsbeschränkt
|
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
01.07. - 20.08.
Höhere Semester: 01.07. - 22.10. (Wintersemester), 01.12. - 09.04. (Sommersemester) |
Fakultätszugehörigkeit: | Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät |
In den ersten vier Semestern vermittelt der Bachelorstudiengang BWL (Public and Non-Profit Management) Grundlagenkenntnissen zum Public Management und Non-Profit Management sowie betriebs- und volkswirtschaftliche Fach- und Methodenkompetenzen. Darauf aufbauend erwerben die Studierenden im fünften und sechsten Semester vertiefte betriebswirtschaftliche und diese ergänzende volkswirtschaftliche Kenntnisse mit einem besonderen Fokus auf den Bereich öffentlicher und nicht gewinnorientierter Unternehmen und Organisationen. Parallel zum fachwissenschaftlichen Studium erwerben die Studierenden fachübergreifende Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens, Fremdsprachenkompetenzen sowie Team- und Kooperationsfähigkeit.
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Auswahlsatzung B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
- Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
- Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
- Prüfungsordnung B.Sc.: Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
-
Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Studiengangkoordination
MA Rochelle Alsleben-Borrozzino
Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät - Dekanat
Raum 2304
Platz der Alten Synagoge
79085 Freiburg
Tel.: +49 761 203-2331
studienberatung@wiwi.uni-freiburg.de
Sprechstunde:
Vorlesungszeit:
Montag, 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit:
Montag, 10:00 - 12:00 Uhr
Raum 2304 oder 2306
Zu diesen Zeiten können Sie gerne ohne gesonderten Termin in die Sprechstunde kommen.
Beachten Sie bitte aktuelle Hinweise.
Webseite
Prüfungsamt
Prüfungsamt (Wirtschaftswissenschaften): KG II, Räume 2114b-e
Fax: 0761 203-2128
http://portal.uni-freiburg.de/pa-vwl
Antje Grünholz, Telefon: 0761 203-9460
pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de
Sprechstunden: dienstags, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Margit Kaiser, Telefon: 0761 203-2310
pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de
Zuständigkeitsbereich: Bachelor VWL
Sprechstunden: montags 13.30 Uhr - 15.30. Uhr und mittwochs 10.00 Uhr- 12.00. Uhr
Andrea Göpfert, Telefon: 0761 203-2312
pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de
Zuständigkeitsbereich: Hauptstudium/Diplomprüfung, M. Sc. VWL, B. Sc. BWL- Public and Non-Profit Management, Abschlussarbeiten im Diplom VWL, M. Sc., VWL, B. Sc., VWL- und BWL- Studiengangv Sprechstunden: montags: 13.30 – 15.30 Uhr und mittwochs: 10.00 – 12.00 Uhr, sowie
dienstags und donnerstags nach vorheriger Vereinbarung
- Fachseite Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Public and Non-Profit Management
-
BWL (Public and Non-Profit Management) OSA
Der Online Studienwahl Assistent (OSA) gibt Ihnen eine realistische Vorschau auf Inhalte, Arbeitsabläufe und Anforderungen des entsprechenden Studienfachs an der Uni Freiburg. Das kostenlose Angebot bietet darüber hinaus Interviews mit Freiburger Studierenden, Selbsttests zu Interessen und Erwartungen und Beispielaufgaben aus der Studieneingangsphase. OSAs zu weiteren Studienfächern gibt es unter http://www.osa.uni-freiburg.de.
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
2017/2018 | 2018/2019 | 2019/2020 | 2020/2021 | ||||
Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit |
Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre |
2.5 | 3 | 2,7 | 4 | 2,8 | 3 | 2,2 | 7 (3,1) |
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht EU-Staatsangehörige/r sind und/oder kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.