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Master

Indogermanistik *

Master of Arts (M.A.)


Hinweis: Dieser Studiengang wurde zum Sommersemester 2020 aufgehoben. Eine Neueinschreibung ist daher nicht mehr möglich.
Unterrichtssprache:

Deutsch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

4 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Keine Zulassung mehr möglich

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Fakultätszugehörigkeit: Philologische Fakultät

Die Indogermanistik vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Struktur und Geschichte verschiedener Sprachen im Vergleich. Im Zentrum steht dabei die indogermanische Sprachfamilie, die neben dem größten Teil Europas auch große Gebiete Asiens umfasst. Die zwischen den einzelnen Sprachen und Sprachstufen bestehenden Ähnlichkeiten erlauben es, Regeln abzuleiten, an denen sich die Verwandtschaft dieser Sprachen zeigen lässt. Mit deren Hilfe ist es möglich, eine nicht bezeugte, gemeinsame Grundsprache teilweise zu rekonstruieren, aus der sich alle diese Sprachen entwickelt haben. Die Beschäftigung mit den Grundlagen und Wandelprozessen der Sprachen führt zu speziellen Einsichten in die Komplexität der menschlichen Sprache und ihrer Geschichte, besonders bei Phänomenen der „longue durée“, da der Schwerpunkt auf der belegten oder erschließbaren Entwicklung Jahrtausende alter Strukturen liegt. Eingeübt wird auch das Denken in komplex vernetzten Strukturen, in die Daten verschiedenster Art integriert werden müssen, einschließlich der methodischen Problematik des Umgangs mit begrenzten und lückenhaften Daten.


Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

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Sprechstunde: Dienstag 10.15-12.30 Uhr, Donnerstag 14.00-16.00 Uhr

Achtung: In der vorlesungsfreien Zeit gelten gesonderte Sprechstunden, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einem Besuch.
* Studiengänge, die mit dem Sternsymbol gekennzeichnet sind, wurden aufgehoben und können daher von Studienanfängerinnen und Studienanfängern nicht mehr gewählt werden.