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Master

Crystalline Materials *

Master of Science (M.Sc.)


Hinweis:

Dieser Studiengang wurde zum Sommersemester 2016 aufgehoben. Eine Neueinschreibung ist daher nicht mehr möglich. Als Alternative steht der Studiengang Master of Science Sustainable Materials zur Verfügung.


Unterrichtssprache:

Englisch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

4 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Keine Zulassung mehr möglich

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Auswahlsatzung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt beim Dekanat.
Fakultätszugehörigkeit: Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen

The M.Sc. Crystalline Materials program covers the areas of crystal growth for scientific and industrial applications, crystal growth experiments in space, semiconductor physics and technology, sensor and detector development, and a broad range of material characterization techniques. The scientific activities are carried out in close collaborations with national and international academic and industrial partners.


Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Dr. Andreas Danilewsky
Institut für Geowissenschaften
Raum 02 015
Hermann-Herder-Str. 5
79104 Freiburg
Tel.: +49 761 203-6450

a.danilewsky@krist.uni-freiburg.de


Prüfungsamt


http://www.unr.uni-freiburg.de

Tennenbacher Straße 4, 79106 Freiburg
Silke de Boer, Telefon: 0761 203-8610
silke.deboer@unr.uni-freiburg.de
Joanna Norek, Telefon: 0761 203-8610
joanna.norek@unr.uni-freiburg.de
Hans-Christof Gundlach, Telefon: 0761 203-8605
h-c.gundlach@unr.uni-freiburg.de
Martina Nickel/ Telefon: 0761 203-8610
martina.nickel@unr.uni-freiburg.de


Sprechstunden:
Montag und Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: vormittags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Abgabe von Bachelor- und Master-Arbeiten: vormittags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
* Studiengänge, die mit dem Sternsymbol gekennzeichnet sind, wurden aufgehoben und können daher von Studienanfängerinnen und Studienanfängern nicht mehr gewählt werden.