Master
Spanisch
Master of Education (M.Ed.) - Erweiterungsfach (90 ECTS-Punkte)
Hinweis:
Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst soll dieser Studiengang zum Wintersemester 2021/2022 neu eingerichtet werden.
Unterrichtssprache: |
Deutsch und Spanisch |
Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
Regelstudienzeit: |
3 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
90 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung
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Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Wintersemester: 01.06. - 15.07., Sommersemester: 01.12. - 15.01.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester. |
Bewerbung: | Eine Bewerbung für dieses Fach ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online. |
Fakultätszugehörigkeit: | Philologische Fakultät |
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.Ed. Erweiterungsfach Spanisch
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed. Erweiterungsfach: Rahmenordnung
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed. Erweiterungsfach: Spanisch (90 ECTS-Punkte)
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Die School of Education „Freiburg Advanced Center of Education“ (FACE) bietet Beratung speziell für Interessierte am Abschluss Master of Education. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberatung wenden.
Studienfachberatung
Dr. Melanie Koch-Fröhlich
Romanisches Seminar
Raum 1497
Platz der Universität 3
79085 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 761 203-9011
melanie.froehlich@romanistik.uni-freiburg.de
Prüfungsamt
PD Dr. Sebastian Schwenzfeuer
Geschäftsführung
Tel: +49 (0)761 / 203 – 5502
sebastian.schwenzfeuer@zv.uni-freiburg.de
Ramona Rabe
Sachbearbeitung
Sprechzeiten: Mo, Mi & Do vormittags
Tel: +49 (0)761 / 203 – 54266
zentralespruefungsamt@face.uni-freiburg.de
Postanschrift:
Zentrales Prüfungsamt Master of Education
FACE
Bismarckallee 22
79085 Freiburg