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Interdisziplinäre Gesundheitsförderung (Weiterbildungsstudiengang)
Master of Science (M.Sc.)
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
8 Semester für den gesamten Studiengang |
ECTS-Punkte: |
120 |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung
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Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Nicht-EU-Bürger*innen: Bis 15.08., EU-Bürger*innen: Bis 15.08. (Bewerbungsfristen gelten nur für 2020)
Höhere Semester: bis 31.08. (Wintersemester), bis 28.02. (Sommersemester) |
Bewerbung: | Die Bewerbung erfolgt direkt beim Fach |
Fakultätszugehörigkeit: | Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät |
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung M.Sc. Interdisziplinäre Gesundheitsförderung
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Studien- und Prüfungsordnung M.Sc. Interdisziplinäre Gesundheitsförderung
- Gebührensatzung M.Sc. Interdisziplinäre Gesundheitsförderung
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Gebührensatzung M.Sc. Interdisziplinäre Gesundheitsförderung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2020)
Bitte beachten Sie:
Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Beate Steemann
Institut für Sport und Sportwissenschaft
Sandfangweg 4
79102 Freiburg
Tel.: +49 761 - 203 4511
beate.steemann@sport.uni-freiburg.de