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Förderhöhe – Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Art und Höhe der finanziellen Förderung hängt von der Dauer des Aufenthaltes und dem Zielland ab:

  • Aufenthalte bis zu 10 Wochen (bzw. 9 Wochen und 6 Tage) Dauer:

Reisekostenpauschale (in der Liste zu finden unter „Teilstipendium Mobilität in Euro“); Sie erhalten diese Rate im Falle einer Stipendienzusage als einmalige pauschale Rate, unabhängig davon, wie hoch Ihre Reisekosten tatsächlich ausfallen.

  • Aufenthalte ab 10 Wochen Dauer: Reisekostenpauschale (in der Liste zu finden unter „Teilstipendium Mobilität in Euro“) und monatliche Teilstipendienrate (in der Liste zu finden unter „Teilstipendium Aufenthalt“); bitte beachten Sie, dass die monatliche Rate lediglich ein Teilstipendium ist, welches nicht zur Deckung der gesamten Kosten, sondern als Zuschuss gedacht ist. Die Reisekostenpauschale erhalten Sie im Falle einer Stipendienzusage als einmalige pauschale Rate, unabhängig davon, wie hoch Ihre Reisekosten tatsächlich ausfallen.

 

Die entsprechenden Förderhöhen finden Sie in der DAAD-PROMOS-Liste, die immer für ein Kalenderjahr gilt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht für Aufenthalte in allen dort gelisteten Ländern bewerben können. Für welche Länder Sie sich an der Universität Freiburg bewerben können, entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in den einzelnen Programmlinien. Studien- oder Kursgebühren können nicht übernommen werden und auch die Aufenthaltspauschale gilt nicht für die ausgeschriebenen Programmlinien. Für Sie sind in dieser Tabelle also nur die erste oder die ersten beiden Spalten relevant.