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Kurzzeitstudium (Freemover)

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Als Freemover organisieren Sie Ihren Studienaufenthalt selbstständig, ohne an einem Austauschprogramm teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis von Deutschkenntnissen und ein mehrsemestriges Studium im selben Fach an Ihrer Heimatuniversität. Im Rahmen des Kurzzeitstudiums (Freemover) ist es nicht möglich, einen Studienabschluss zu erwerben. Wenn Sie ihr Studium an der Universität Freiburg auch abschließen möchten, müssen Sie sich für ein Vollzeitstudium bewerben. Während der Zeit als Freemover an der Universität Freiburg bleiben Sie in der Regel Student/in an Ihrer Heimatuniversität und setzen Ihr Studium anschließend dort fort.

Wenn Sie als Freemover an die Universität Freiburg kommen möchten, sollten Sie sich aus organisatorischen Gründen (Visum, Flug, Wohnung etc.) bis zum allgemeinen Bewerbungsschluss am 15.07. bzw. 15.01. bei uns bewerben – spätestens jedoch bis zum 15.03. für ein Sommersemester bzw. 15.09. für ein Wintersemester.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an das Service Center Studium – International Admissions and Services (IAS). Wir benötigen von Ihnen einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Zulassung sowie weitere Unterlagen, die Sie unserer Checkliste entnehmen können:


Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung als Freemover auf dem Antrag unter „Angestrebter Studienabschluss“ an: „Kein formeller Studienabschluss“.
In einigen Fächern ist eine Bewerbung für ein Kurzzeitstudium als Freemover nicht möglich:

  • Angewandte Politikwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Humanmedizin (Staatsexamen)
  • Liberal Arts and Sciences (Bachelor)
  • Molekulare Medizin (Bachelor of Science)
  • Regio Chimica (Bachelor of Science)
  • Pharmazie (Staatsexamen)
  • Psychologie (Bachelor of Science)
  • Zahnmedizin (Staatsexamen)


In den folgenden Fächern ist eine Bewerbung für ein Kurzzeitstudium als Freemover nur möglich, wenn der Studiengang sein schriftliches Einverständnis dazu gibt:

  • Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
  • Alle Masterstudiengänge (Master of Arts und Master of Science)


Wenn Sie in einem dieser Studiengänge als Freemover studieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung, die Sie über die Studiengangliste finden.

Wichtige Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass die Universität Freiburg keine Stipendien zur Verfügung stellt.
  • Mögliche finanzielle Fördermöglichkeiten finden Sie insbesondere auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (www.daad.de).
  • (Forschungs-) Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten für Studierende sind unter den Voraussetzungen, die Sie im Antragsformular nachlesen können, möglich.

Gebühren pro Semester

  • EU-BürgerInnen: 173€
  • DrittstaatlerInnen (non EU): 1673€

Um an der Universität Freiburg für ein Kurzzeitstudium ohne formellen Studienabschluss zugelassen zu werden, müssen Sie an Ihrer Heimatuniversität bereits einige Semester studiert haben und auch weiterhin eingeschrieben sein (Nachweis durch Immatrikulationsbescheinigung). Außerdem sollte Ihr gewünschter Studiengang an der Universität Freiburg eine fachliche Verbindung zu Ihrem Studiengang an Ihrer Heimatuniversität aufweisen.

Die Unterrichtssprache an der Universität Freiburg ist Deutsch, ausgenommen bestimmte Master- und Aufbaustudiengänge sowie der Bachelor of Liberal Arts and Sciences, die in Englisch oder Französisch abgehalten werden. Es ist daher ganz wichtig, dass Sie schon in Ihrem Heimatland gute Deutschkenntnisse erwerben. Bitte weisen Sie Ihre bereits erworbenen Deutschkenntnisse durch Bescheinigungen nach. Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache sollten auf dem Niveau B2 sein. Als Bewerber für ein Kurzzeitstudium müssen Sie nicht an der DSH-Prüfung teilnehmen.

Internationale Studienbewerber/innen, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber/innen eine Hochschulzugangsberechtigung. Sofern die Bildungsnachweise aus Ihrem Heimatland (Sekundarschulabschluss) dem deutschen Abitur als gleichwertig anerkannt werden, können Sie unmittelbar zum Fachstudium zugelassen. Wenn Sie bereits im Heimatland zwei oder mehr Semester erfolgreich studiert haben, können Sie in der Regel direkt zum fachgebundenen Studium an der Universität Freiburg zugelassen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig oder nur bedingt vergleichbar ist, liegt bei den Kultusministern der deutschen Bundesländer (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und wird auf der Grundlage von deren Bewertungsvorschlägen getroffen. Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie in der Datenbank der Kultusminister-Konferenz www.anabin.de abfragen.

Wenn Sie ein Kurzzeitstudium ohne formellen Abschluss an der Universität Freiburg absolvieren, dürfen Sie zwar an den Lehrveranstaltungen und den meisten Prüfungen in Ihrem Fach teilnehmen, können aber keinen Hochschulabschluss erwerben. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Heimatuniversität, ob die an der Universität Freiburg erworbenen Leistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden.