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Master

Chemie

Master of Science (M.Sc.)


Unterrichtssprache:

Deutsch und ggf. Englisch

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Regelstudienzeit:

4 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Zulassungsordnung (siehe dazu unten der Abschnitt "Satzungen"). Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Fachstudienberatung.

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: Wintersemester: 01.03. - 15.07., Sommersemester: 01.11. - 15.01.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.03. - 30.09., Sommersemester: 01.11. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung für dieses Fach ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online.
Fakultätszugehörigkeit: Fakultät für Chemie und Pharmazie

Der Studiengang Master of Science im Fach Chemie umfasst vier Semester, wobei in den ersten beiden Semestern vertiefendes Wissen in den Fachgebieten der Chemie vermittelt wird, die nicht als Fachgebiet der Master Arbeit gewählt werden. In den beiden letzten Semestern werden Kenntnisse in dem Master Fach und angrenzenden Bereichen erworben. Die Master Arbeit wird im vierten Semester durchgeführt. Das Studium besteht aus vier Modulen, deren Leistungen jeweils mit einer praktischen und einer mündlichen Modulteilprüfung abgefragt werden. In dem neuartigen, fächerübergreifenden Modul ‚Methoden und Konzepte’ werden Veranstaltungen sowohl der Fachgebiete der Chemie als von angrenzenden Fächern (z.B. Physik, Biologie, Mikrosystemtechnik) gemeinsam angeboten. Das Studium zeichnet sich durch einen interdisziplinären Ansatz und der Möglichkeit aus, Erfahrungen im Ausland zu erwerben. Ein Teil der Leistungen können in anderen Fakultäten der Universität oder in Forschungseinrichtungen im Ausland erbracht werden. Diese Leistungen werden vollständig anerkannt.


Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Studiengangkoordination
Dr. Sabine Richter
Raum 304
Hebelstr. 27
79104 Freiburg
Tel.: +49 761 203-6063

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Tel.: 0761 203-96862
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