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Master

Physikalisch-Technische Medizin (Weiterbildungsstudiengang) *

Master of Science (M.Sc.)


Hinweis: Der bisherige Weiterbildungsstudiengang Master of Science Physikalisch-Technische Medizin wird seit dem 1. März 2014 unter dem Namen Master of Science Technische Medizin angeboten.
Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

6 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Keine Zulassung mehr möglich

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Fakultätszugehörigkeit: Medizinische Fakultät

Mit dem MasterOnline Studiengang „Physikalisch-Technische Medizin (PTM)“ für Ärztinnen und Ärzte eröffnet die Medizinische Fakultät der Universität Freiburg in Kooperation mit der Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Furtwangen die Möglichkeit, sich berufsbegleitend im Umgang mit Medizintechnik zu weiter zu qualifizieren. Das Studienprogramm ist nach dem "Blended-Learning" Prinzip aufgebaut und vermittelt Kompetenzen für fundierte Anleitung von medizinischem Personal sowie für Forschungs- und Entwicklungsarbeit in Klinik und Industrie; dabei vermittelt es z.B. auch Expertenwissen bei Investitionsentscheidungen im Hinblick auf medizintechnisches Gerät. Der M.Sc. als internationaler akademischer Abschluss bietet die Möglichkeit, als Bestandteil einer anschließenden Promotion anerkannt zu werden.


Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung





Prüfungsamt


Hermann-Herder-Str. 3a, 79104 Freiburg, Westbau, 01020
Birgit Seger, Telefon: 0761 203-5789 (keine telefonische Beratung oder Auskunft möglich!)
birgit.seger@physik.uni-freiburg.de
Sprechstunden:
Montag, Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Tanja Schuler, Telefon: 0761 203-5893
tanja.schuler@physik.uni-freiburg.de
Sprechstunden:
Montag - Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Fax: +49(0) 761-203-5873
* Studiengänge, die mit dem Sternsymbol gekennzeichnet sind, wurden aufgehoben und können daher von Studienanfängerinnen und Studienanfängern nicht mehr gewählt werden.