Master
Taxation (Weiterbildungsstudiengang)
Master of Arts (M.A.)
Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
Regelstudienzeit: |
7 Semester für den gesamten Studiengang |
ECTS-Punkte: |
120 |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung
|
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Wintersemester: bis 30.09., Sommersemester: bis 15.02.
Höhere Semester: Bitte wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung |
Bewerbung: | Die Bewerbung erfolgt direkt beim Fach |
Fakultätszugehörigkeit: | Zentrum für Business und Law |
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.A. Taxation
- Studien- und Prüfungsordnung M.A. Taxation
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Studien- und Prüfungsordnung M.A. Taxation
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. April 2011 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2016)
- Gebührensatzung M.A. Taxation
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Gebührensatzung M.A. Taxation
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. April 2017)
Bitte beachten Sie:
Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Zentrum für Business and Law, „Master in Taxation“
Werthmannstraße 8
D-79085 Freiburg
Tel.: +49 761 203-9211
info@taxmaster.uni-freiburg.de
Webseite
Prüfungsamt
KG II, Räume 2114b-e
Fax: 0761 203-2128
Handirk von Ungern-Sternberg, Telefon: 0761 203-9460
pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de
Sprechstunden: dienstags, 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Margit Kaiser, Telefon: 0761 203-2310
pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de
Zuständigkeitsbereich: Bachelor VWL
Sprechstunden: montags 13.30 Uhr- 15.30. Uhr und mittwochs 10.00 Uhr- 12.00. Uhr
Andrea Göpfert, Telefon: 0761 203-2312
pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de
Zuständigkeitsbereich: Hauptstudium/Diplomprüfung, M. Sc. VWL, B. Sc. BWL- Public and Non-Profit Management, Abschlussarbeiten im Diplom VWL, M. Sc., VWL, B. Sc., VWL- und BWL- Studiengangv Sprechstunden: montags: 13.30 – 15.30 Uhr und mittwochs: 10.00 – 12.00 Uhr, sowie
dienstags und donnerstags nach vorheriger Vereinbarung