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Master

Deutsch-Französisches Recht

Master of Laws (LL.M.)


Unterrichtssprache:

Deutsch und Französisch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

4 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit Zulassungsbeschränkung (Universität) (20 Plätze)
Die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien ergeben sich aus der Auswahlsatzung (siehe dazu unten der Abschnitt "Satzungen"). Nähere Informationen erhalten Sie bei der Fachstudienberatung.

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Auswahlsatzung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: 01.03. - 31.05.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.03. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung für dieses Fach ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online.
Fakultätszugehörigkeit: Rechtswissenschaftliche Fakultät

Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Simone Bemmann
Auslandsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Erbprinzenstr. 17a
79085 Freiburg

international@jura.uni-freiburg.de
Webseite


Prüfungsamt


Erbprinzenstr. 17a, Raum 01 (EG), 79098 Freiburg
Fax: 0761 203-2187
http://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/pruefungsamt
pruefungsamt@jura.uni-freiburg.de
Daniel Kachel (Durchwahl Studienfachberatung)/ Telefon: 0761-203-9015
Melanie Berger / Telefon: 0761-203-2186
Roland Krischker / Telefon: 0761-203-2220
Sprechstunden während der Vorlesungszeit:
Dienstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Sprechstunden während der vorlesungsfreien Zeit:
Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung.