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Staatsexamen

Das Staatsexamen wird in Fächern abgelegt, deren Studium Absolventinnen und Absolventen einen Beruf im Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland (Lehrer/innen, Richter/innen) oder in staatlich regulierten Berufen (Ärzten/Ärztinnen, Juristen/Juristinnen, Apotheker/innen) ermöglicht. Die einzelnen Bundesländer legen die jeweiligen Prüfungsordnungen fest. In den meisten Fällen gliedert sich die Staatsprüfung in zwei zeitlich versetzte Prüfungsteile (Erstes und Zweites Staatsexamen); dazwischen liegt eine praktische Ausbildungsphase.

Hinweis: Im Bereich Lehramt wird eine Staatsexamensprüfung nur noch am Ende des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) abgelegt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Master of Education, der sich an der Universität Freiburg an das Studium des Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Studiengangs mit Lehramtsoption anschließt.