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Magister Theologiae – Kirchliches Examen *

Kirchliches Examen - 1-Fach-Studiengang


Hinweis: Der bisherige Studiengang Magister Theologiae – Kirchliches Examen wird seit dem 1. April 2011 unter dem Namen Magisterstudiengang Katholische Theologie – Kirchliches Examen angeboten.
Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

10 Semester für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Zulassungsordnung (siehe dazu unten der Abschnitt "Satzungen"). Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Fachstudienberatung.

Höhere Semester:

Nicht zulassungsbeschränkt

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Fakultätszugehörigkeit: Theologische Fakultät

Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Studiengangkoordinatorin, ERASMUS-Beauftragte
Silke Trötschel
Theologische Fakultät
02.004
Gartenstr. 30 (2. OG)
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 203-2031
Fax: +49 761-2046

studiengangkoordination@theol.uni-freiburg.de
Sprechstunde: 

Montag 14:30-15:30 Uhr und Donnerstag 10-11 Uhr, sowie nach Vereinbarung per E-Mail.




Prüfungsamt


Gartenstraße 30, 2. OG
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 203-2058
Fax: +49 761 203-2046
http://www.theol.uni-freiburg.de/fakultaet/pruefungsamt
pruefungsamt@theol.uni-freiburg.de

Dennis Brenner
(Prüfungsverwaltung, Verwaltung Lizentiatsstudiengang, Lehrveranstaltungsmanagement)
Tel.: +49 761 203-2105
dennis.brenner@theol.uni-freiburg.de

Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.


Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht EU-Staatsangehörige/r sind und/oder kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.

Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.