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Sportwissenschaft – Bewegung und Gesundheit

Bachelor of Science (B.Sc.) - 1-Fach-Studiengang


Sie sind begeisterte Sportler*in und möchten sich später beruflich oder forschend mit den Themen Bewegung und Gesundheit auseinandersetzen? Der Bachelorstudiengang Sportwissenschaft- Bewegung und Gesundheit  an der Universität Freiburg bietet Ihnen die optimale Chance dazu.

Know-How im Bereich Bewegung und Gesundheit hat eine hohe Relevanz in der Gesellschaft und Absolventen können beispielsweise eine Tätigkeit als Sporttherapeut*in; Präventions- und Gesundheitsexpert*in oder Fitness- und Athletik-Coach aufnehmen. Als ausgebildete*r Sportwissenschaftler*in beschäftigen Sie sich mit Fragestellungen rund um die Themen Bewegung, Sport und Spiel unter gesundheitlichen und pädagogischen Aspekten.

 

Was muss mitgebracht werden, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?

Für ein Bachelorstudium der Sportwissenschaft an der Universität Freiburg sollten Sie

  • Begeisterung für Sport und Bewegung mitbringen.
  • Interesse an Gesundheit und medizinischen Fragen haben.
  • Teamgeist und Empathie besitzen.

 

Das erfolgreiche Bestehen der praktischen Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung für die Bewerbung für diesen Studiengang, die Zulassung wird anschließend über das Auswahlverfahren geregelt.

 

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

6 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

180 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit Zulassungsbeschränkung (Universität): Aufnahmeprüfung (Sporteingangsprüfung) und Auswahlverfahren (49 Plätze)
(Abiturdurchschnittsnote und ggf. außerschulische Leistungen)

Informationen zur Aufnahmeprüfung (Sporteingangsprüfung) insbesondere zur Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte aus den Internetseiten des Fachbereiches.

Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen: 90% der Studienplätze werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens und 10% nach Wartezeit vergeben.
Nicht EU-Bürger/innen (ohne deutsches Abitur) nehmen nicht an diesem Auswahlverfahren teil, die Vergabe erfolgt innerhalb einer Quote von 8% der Studienplätze.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereiches.

Höhere Semester:

Nicht zulassungsbeschränkt (erfolgreiche Sporteignungsprüfung ist aber dennoch Voraussetzung. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihre evtl. abgelegte Sporteignungsprüfung oder bisherige Studienleistungen in Freiburg anerkannt werden, fragen Sie dafür beim Fach nach und beachten Sie ggfls. die frühe Anmeldefrist für die Prüfung. Siehe: Studienplatzwechsel und Aufnahmeprüfung)

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: 01.06. - 15.07.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt über ein zweistufiges Verfahren:
1. Registrierung bei hochschulstart
2. Bewerbungssportal Universität Freiburg (nur im Bewerbungszeitraum geöffnet)
Fakultätszugehörigkeit: Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät

Der Studiengang Sportwissenschaft- Bewegung und Gesundheit  beschäftigt sich mit der zentralen Frage, wie Gesundheit durch Sport und Bewegung gefördert werden kann. Hierfür werden breite sportwissenschaftliche und sportpraktische Ausbildungsinhalte und Kenntnisse aus der Sportmedizin, Prävention, Rehabilitation und angewandten Gesundheitsförderung vermittelt.

Nach Abschluss des Studiums sind Sie in der Lage, Sport- und Bewegungsangebote unter Berücksichtigung individueller Zielgruppen und medizinischer Indikatoren, in einem bestimmten Setting (zum Beispiel Verein / Betrieb/Reha-Zentrum) professionell zu planen und praktisch umzusetzen. Die Auseinandersetzung mit der Thematik Bewegung und Gesundheit erfolgt im Wesentlichen über die Kernbereiche der Sportwissenschaft wie Trainings- und Bewegungswissenschaft, Sportmedizin und Sportpsychologie/ -soziologie ergänzt durch den Bereich der angewandten Gesundheitsförderung/Sporttherapie.

 

Im Rahmen der Theorie und Praxis des Sports werden Individual- (Leichtathletik, Schwimmen, Geräteturnen, Gymnastik/Tanz) und Spielsportarten (Fußball, Handball, Volleyball, Basketball) vermittelt sowie sportartübergreifende Kompetenzen im Bereich Fitness- und Gesundheitssports und Trendsportarten (zum Beispiel Core Fitness) erlangt. Ein individueller Schwerpunkt im Studium kann in einem der folgenden Bereiche gesetzt werden:

  • Sporttherapie
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Leistung und Fitness

 

Im Rahmen des Schwerpunktbereichs Sporttherapie befassen Sie sich mit Erkrankungen und Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie inneren, onkologischen und neurologischen Erkrankungen (beispielsweise Herz-Kreislauf-, Lungen- oder Krebserkrankungen). Behandelt wird auch deren Diagnostik und Therapie mit Fokus auf die praktische Arbeit in der Sporttherapie.

Im Schwerpunktbereich betriebliche Gesundheitsförderung befassen Sie sich mit Prävention und Gesundheitsförderungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, Leistungs-, Fitness- und Gesundheitssport sowie Trends und Mythen zu Bewegung und Ernährung.

Wenn Sie sich auf Leistung und Fitness spezialisieren, befassen Sie sich mit Themen rund um die Bereiche Training und Trainingssteuerung im Leistungs-, Fitness- und Gesundheitssport.

Unabhängig vom jeweiligen Schwerpunkt ermöglicht Ihnen ein Mobilitätsfenster im fünften Semester eine individuelle Profilbildung, beispielsweise durch ein Auslandsstudium, ergänzende Praktika oder zusätzliche Lehrveranstaltungen nach Wahl aus den Bereichen Sportwissenschaft, Gesundheitsförderung, wissenschaftliches Arbeiten oder fachfremden Gebieten. Praktika und die hohe Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen Ihnen, die verschiedenen Bereiche der Sportwissenschaft, Gesundheitsförderung und Therapie im beruflichen Alltag kennenzulernen. Ebenso werden die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme eines sportwissenschaftlichen Masterstudiums geschaffen.

 

Als Sportwissenschaftler*in arbeiten Sie beispielsweise als Sporttherapeut*in, Gesundheitsexpert*in, Fitnesscoach.

Mögliche Berufsfelder:

  • Ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen
  • Unternehmen mit Betrieblicher Gesundheitsförderung
  • Sportvereine
  • Fitnesseinrichtungen
  • Sportartikelhersteller
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Kurkliniken
  • Tourismusbranche
  • Krankenkassen
  • Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)

Durch die Aufnahme eines anschließenden Masterstudiums kann der Weg in eine wissenschaftliche Karriere geebnet werden.


Bitte beachten Sie:
Ab dem Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.

Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Dr. Katrin Röttger
Institut für Sport und Sportwissenschaft
Schwarzwaldstraße 175
79117 Freiburg
Tel.: +49 761 203-4517

katrin.roettger@sport.uni-freiburg.de
Sprechstunde: 

Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite.


Webseite
Fragen zur Aufnahmeprüfung
Studierendensekretariat Institut für Sport und Sportwissenschaft
Raum 01 016, 1. OG, Hauptgebäude
Schwarzwaldstraße 175
79117 Freiburg
Tel.: +49 761 203-4516

sek-lehre@sport.uni-freiburg.de
Sprechstunde: 

Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite.


Webseite

Prüfungsamt


Studien- und Prüfungsbüro Institut für Sport und Sportwissenschaft
Schwarzwaldstraße 175
79117 Freiburg
Homepage

Heike Wolbeck (Geschäftsführung), Michaela Wittner
Tel. 203-67955 oder 203-67954
spb@sport.uni-freiburg.de
Raum 02 006, 2. OG, Hauptgebäude
Sprechzeiten siehe Homepage

Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.


2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024
Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit
Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre
2.3 6 (3.1) 2.3 7 (3.4) alle
zugelassen
- alle
zugelassen
-


Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht EU-Staatsangehörige/r sind und/oder kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.

Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.

(Erscheint im entsprechenden Zeitraum kein Link, nimmt der Studiengang nicht am Losverfahren teil.)