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Kombinationsregelungen

Promos und andere Stipendienleistungen bzw. entgeltliche Tätigkeiten

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Promos ist sowohl mit Auslands-BAföG, als auch mit Inlandsstipendien (z.B. Deutschlandstipendium) kombinierbar, aber nicht mit Stipendiengeldern, die einer speziellen Förderung des Auslandsaufenthaltes gewidmet sind. Bewerbungen um andere Stipendien für den Aufenthalt sind bei der Bewerbung anzugeben und das International Office ist über den Entscheid der anderen Stipendiengeber zu informieren. Im Falle zweier positiver Bescheide muss sich die/der Stipendiat/-in für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die vergütet werden.