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Hilfen im Studienalltag

Service Center Studium – Studierendensekretariat

Das Studierendensekretariat  ist die zentrale Anlaufstelle für Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Universität. Hier finden Sie auch Informationen zur Antragsstellung auf HärtefallWartezeitverbesserung, Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote und Befreiung von Zweitstudiengebühren und Befreiung von Studiengebühren für internationale Studierende.

Beratung / Bearbeitung Härtefallanträge:

Kari Reulecke
Tel.: +49 761 203 4441
kari.reulecke@zv.uni-freiburg.de

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Studienfachberatung

Für detaillierte Informationen zu Studienaufbau, Prüfungsordnungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmethoden sind die Studienfachberater*innen in den einzelnen Studienfächern die richtigen Ansprechpersonen. Eine Liste mit den jeweiligen Kontaktdaten erhalten Sie in der Liste der Studiengänge.

Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald

Die psychotherapeutisch-psychoanalytisch ausgebildeten Therapeut*innen des SwFr helfen dabei, Lösungsmöglichkeiten in Problemsituationen zu finden, seien sie persönlicher oder studienbezogener Art. Im Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit steht die Beratung in Form von psychotherapeutischen Einzelgesprächen. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Einmal wöchentlich findet auch eine offene Sprechstunde statt, die man ohne Voranmeldung besuchen kann. Beratungsgespräche sind auch in englischer, französischer, chinesischer und slowenischer Sprache möglich. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht. Außerdem bietet die Psychotherapeutische Beratung zahlreiche Workshops und Seminare zum Thema "Erfolgreich Studieren" an.

Eingliederungshilfe: Studienassistenz und studienbezogene Hilfsmittel

In manchen Fällen ist ein Studium nur mit Unterstützung oder besonderem finanziellem Aufwand zu bewältigen. Dazu zählen für Studierende zum Beispiel persönliche Studienassistenzen und studienbezogene Hilfsmittel. Hier kann im Rahmen der Eingliederungshilfe Unterstützung beantragt werden, wenn eigenes Vermögen bzw. Einkommen dafür nicht ausreichen und kein anderer Leistungserbringer dafür zuständig ist. Sozialhilfe ist immer nachrangig.
„Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen (§90 Abs.4 Teil 2 SGB IX.
Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist das jeweilige Sozialamt, für Studierende mit Wohnsitz in Freiburg entsprechend das Amt für Soziales und Senioren. Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, im persönlichen Gespräch mit den zuständigen Ansprechpersonen die Voraussetzungen und das Nachweisverfahren zu klären.

Studienassistenzen

Studienassistenzen sind in der Regel Kommiliton*innen aus demselben Semester oder aus höheren Semestern. Sie stehen für Assistenzleistungen zur Verfügung, die im Studienalltag notwendig werden. So fertigen sie u.a. Vorlesungsmitschriften für Studierende mit Behinderung an, unterstützen die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, lesen Studienliteratur für sehgeschädigte Studierende vor und/oder unterstützen Studierende mit Behinderung bei der Bibliotheksnutzung. Die Finanzierung von Studienassistenzen kann über die Eingliederungshilfe beantragt werden.
Studierende suchen ihre Assistenzen in der Regel selbst, z.B. über das Studijob-Portal des Studierendenwerks. Außerdem können Stellenanzeigen für Studienassistenzen über den Mailverteiler des eigenen Studiengangs verschickt werden. Hierfür können die Studiengangskoordinationen/ Studienfachberatungen kontaktiert werden, welche die Anzeige dann versenden. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpersonen für Ihren Studiengang finden Sie hier.

Schwerbehindertenausweis

Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt (§ 152 SGB IX). Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt man als schwerbehindert. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz der Antragsteller*innen rechtmäßig im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland liegt. Menschen, deren Behinderung die Kriterien der Schwerbehinderung nicht erfüllen, aber einen Grad der Behinderung von mindestens 30 haben, können, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können, schwerbehinderten Menschen gleich gestellt werden.
Zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Beiblatt beantragt bzw. erworben werden, das kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht. Antragstellung und Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald.

Befreiung von Studiengebühren

Bei einem Zweitstudium und einem Studium für internationale Studierende werden Studiengebühren erhoben. Studierende mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung nach § 2 SGB IX können sich von diesen Gebühren befreien lassen.

Pflege- und Krankenversicherung

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Gerade für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist die Wahl der Krankenkasse von besonderer Bedeutung, da der Umfang von Leistungen stark variieren kann. Informieren Sie sich eingehend über die Kranken- und Pflegeversicherung. Prüfen Sie, inwieweit Sie die behinderungsbedingte medizinische Versorgung durch Leistungen der Krankenversicherung finanzieren können. Wenden Sie sich an die Krankenkassen und vergleichen Sie deren Leistungskatalog. Klären Sie auch, ob eventuell ein Unfallversicherungsträger oder das Versorgungsamt leistungspflichtig ist.
Beratung zum Thema Pflege- und Krankenversicherung erhalten Sie in der Sozialberatung des Studierendenwerks.

Auslandsstudium

Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Falls Sie sich für ein DAAD-PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt bewerben, kann eine Beihilfe beantragt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bevor Sie sich bewerben an Frau Obert: susanne.obert@zv.uni-freiburg.de

Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Zielgruppe: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
Antragseinreichung: Bitte wenden Sie sich VOR der Stipendienbewerbung an Frau Obert, um die Details zu besprechen.

Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
  • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.

Sonderbedarf für Stipendiat*innen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Falls Sie sich für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM für einen Auslandsaufenthalt bewerben, kann eine Beihilfe beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bevor Sie sich bewerben an Frau Obert: susanne.obert@zv.uni-freiburg.de

„Studieren ohne Hürden“ – das Enthinderungsreferat des StuRa
Organisation von regelmäßigen Treffen mit behinderten Studierenden sowie Interessensvertretung

Stiftungen und Stipendien

Aktion Luftsprung
Stipendium für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen

Stiftung Darmerkrankungen
Vergibt Stipendien sowohl an Betroffene als auch an Medizinstudierende, die sich in ihrer ärztlichen Tätigkeit langfristig auf chronisch entzündliche Darmerkrankungen spezialisieren möchten.

Google Europe Scholarship for Students with Disabilities
Stipendium für Studierende mit Behinderung in technischen Studiengängen

Hildegardis-Verein e.V.
Darlehen und Stipendien für gesellschaftlich engagierte Studentinnen, die sich kritisch-aktiv mit ihrem christlichen Glauben auseinandersetzen. Förderung auch der Weiterqualifikation nach dem Studium, auch Forschungsstipendien. Spezielles Förderprogramm für Studentinnen mit Behinderung.

Maria Ladenburger-Stiftung
Die Maria Ladenburger-Stiftung unterstützt Studierende der Universität Freiburg mit Beeinträchtigungen, plötzlichen Erkrankungen oder in schwierigen Lebenssituationen aller Art.

Nathalie-Todenhöfer-Stiftung
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt sind

Friedrich-Engisch-Stiftung
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die von Geburt an körperbehindert sind

Stipendien des Studierendenwerk Freiburg
Stipendium für sozial engagierte Studierende sowie Studienstartstipendien