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Im Studium

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Beantragung/ Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Bitte beachten Sie, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel befristet ist. Beantragen Sie daher rechtzeitig die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Bei Fristversäumnis laufen Sie Gefahr, dass die Ausländerbehörde bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten muss.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt bei der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg i.Br., wenn Sie innerhalb der Stadt Freiburg wohnen. Ist Ihr Wohnsitz außerhalb von Freiburg, so ist das Landratsamt des jeweiligen Kreises zuständig.
Für die Verlängerung wird eine Gebühr erhoben. Vorzulegen ist dabei eine Studienbescheinigung der Universität.

Rückmeldung

Bereits an der Universität Freiburg eingeschriebene Studierende, die im folgenden Semester weiterhin an der Universität Freiburg studieren möchten, müssen sich innerhalb der Rückmeldefristen durch die Überweisung der Sozial- und Verwaltungsgebühren „rückmelden“. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung. Es ist auch möglich sich über ein Lastschriftverfahren online zurückzumelden.
Weitere Informationen

Rückmeldefrist
für das Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
für das Wintersemester: 01. Juni bis 15. August

Grenzüberschreitendes Studium in Freiburg, EUCOR

Europäische Konföderation der Oberrheinischen Universitäten (Eucor)
Ziel von Eucor ist die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre durch den Austausch von Studierenden und Dozierenden, durch gemeinsame Studiengänge und Forschungsprogramme sowie durch die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen. Die verschiedenen Aktivitäten werden von einer zentralen Koordinationsstelle in Straßburg begleitet.

Zur europäischen Konföderation der Oberrheinischen Universitäten (Eucor) gehören die Universitäten:

  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
  • Universität Basel
  • Université de Strasbourg
  • Universität Fridericiana, Karlsruhe
  • Université de Haute Alsace, Mulhouse

Studierende, die an einer der fünf Eucor-Universitäten eingeschrieben sind, haben an allen anderen Mitgliedsuniversitäten die gleichen Benutzungsrechte und Vergünstigungen wie die Studierenden vor Ort. Dazu gehört insbesondere die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, ohne dass gesonderte Gebühren anfallen. Durch das grenzüberschreitende Studium können insbesondere ergänzende Studien an einer anderen Eucor-Hochschule durchgeführt werden. Gleichzeitig können dabei auch auf unkomplizierte Weise Auslandserfahrungen gesammelt und Sprachkenntnisse erworben bzw. verbessert werden.

Auf der Eucor-Website der Universität Freiburg und auf der Eucor-Homepage finden Sie weitere Informationen sowie Links zu den Eucor-Partneruniversitäten.

Semesterbegleitende Sprach- und Landeskundekurse

Studienvorbereitende Deutschkurse
Alle Informationen zu vorbereitenden Intensiv- Deutschkursen des Sprachlehrinstituts (SLI) im März, August und September

Semesterbegleitende Sprach- und Landeskundekurse des SLI
Während des Semesters bieten SLI und International Office der Universität Freiburg kostenlose Sprach- und Landeskundekurse für internationale Studierende an, die an einem Austausch über Universitätspartnerschaften (University of Freiburg Global Exchange) und über Erasmus teilnehmen.

Jeder Austauschstudierende kann nur EINEN Sprachkurs und maximal 3 Seminare zu landeskundlichen Themen unter Beachtung der Sprachanforderungen und der maximalen Teilnehmerzahlen belegen.
Die Kurse bestehen aus 8 Klassen in den Niveaustufen von A2 bis C1. Bitte achten Sie auf die Sprachanforderungen, die von Seminar zu Seminar unterschiedlich sind.

Dieses Angebot ist nur zeitweise verfügbar; die Kursbeschreibung und Informationen zur Anmeldung finden sie hier.

Geben Sie bitte in der Anmeldemaske unter "Firma" Ihre Heimatuniversität an und machen ein "Häkchen" bei IO.

Alternativen bei Sprachniveau unter A2 sind die gebührenpflichtigen Abend-Sprachkurse des SLI. Weitere Informationen. Zusätzliche Möglichkeiten Deutsch zu lernen, finden Sie im Welcome-Guide für internationale Studierende unter der Rubrik „Wo kann ich mein Deutsch und andere Fremdsprachen verbessern“.

Modul: Interkulturelle Kompetenz für internationale Studierende: Wegweiser zum Studium in Deutschland
In dieser Veranstaltung des Zentrums für Schlüsselqualifikationen soll die Kompetenz gefördert werden, kulturelle Besonderheiten und Unterschiede zu benennen und sich aktiv mit ihnen auseinanderzusetzen. Die Teilnehmenden gewinnen Sicherheit und interkulturelle Kompetenz im Umgang mit fremden Kulturen, in interkulturellen Konfliktsituationen genauso wie in Alltagssituationen in Deutschland und anderen Ländern.
Für das Modul gibt es 3 ECTS-Punkte (90 Arbeitsstunden).

Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie nach Klick auf den entsprechenden Modulnamen hier.

Modul: Grundlagen des wissenschaftlichen Schreibens für internationale Studierende
Internationale Studierende lernen in diesem Modul die unterschiedlichen Textsorten an deutschen Universitäten kennen; der Schwerpunkt liegt dabei auf der Hausarbeit. Sie üben, komplexe Schreibaufgaben in Teilaufgaben zu zerlegen und in einem individuellen Zeitrahmen zu bearbeiten. Des Weiteren erhalten sie Tipps und Tricks, wie sie Schreibprobleme lösen und sich dabei gegenseitig unterstützen können.
Für das Modul gibt es 4 ECTS-Punkte (120 Arbeitsstunden).

Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie nach Klick auf den entsprechenden Modulnamen hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS).

Das Studienbegleitprogramm Baden-Württemberg (STUBE-BW)
STUBE ist ein entwicklungspolitisches Studienbegleitprogramm für, mit und von Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika. STUBE Baden-Württemberg wurde 1983 gegründet. Es ergänzt das Fachstudium um eine entwicklungsbezogene Komponente - bezogen auf die Situationen in ihren Heimatländern.
Es hilft den Studierenden durch Wissensvermittlung und Austausch untereinander, über die Anwendung des Fachstudiums in Deutschland unter den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Verhältnissen in ihren Heimatländern nachzudenken.

STUBE vermittelt globales Lernen entwicklungsorientiert, praxisbezogen und interkulturell in Wochenendseminaren, Tages- und Abendveranstaltungen.

Informationen zu dem allgemeinen STUBE-BW Programm und dem Programm des aktuellen Semesters finden Sie auf den Webseiten des STUBE .

Erwerbstätigkeit (Job)

Es gibt in Deutschland genaue rechtliche Bestimmungen, wie viel Studierende arbeiten dürfen. Je nach Herkunftsland sind die Regelungen unterschiedlich. Informationen dazu finden Sie hier.
Studierende aus der EU oder dem EWR sind deutschen Studierenden gleichgestellt und dürfen während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten. Sie müssen sich dann über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit. Wenn sie mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.

Fachwechsel

Internationale Studierende, die bereits an der Universität Freiburg immatrikuliert sind, können bei International Admissions and Services (IAS) einen Wechsel des Studienfachs oder des Studiengangs vornehmen. Den Antrag und weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei einem Fachwechsel in ein Fach ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) müssen Sie sich unbedingt während der Rückmeldefrist zurückmelden und in dieser Frist den Fachwechselantrag (ohne Bewerbung) einreichen.
Bei einem Fachwechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach ist zuerst eine fristgerechte Bewerbung für das neue Studienfach erforderlich. Nur wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie den Fachwechsel während der Immatrikulationsfrist (siehe Zulassungsbescheid) durchführen.
Gemäß. § 60 Abs. 2 Nr. 5 des Landeshochschulgesetzes muss jede*r Studienbewerber*in, die/der einen Studiengang im dritten oder in einem höheren Semester wechseln will, einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie/er an einer studienfachlichen Beratung teilgenommen hat, die sich auf den angestrebten Studiengang bezieht. Die studienfachliche Beratung ist Aufgabe der Fachberatungen.

Beurlaubung

Studierende, die sich beurlauben lassen möchten, können dies innerhalb der Rückmeldefrist bei International Admissions and Services (IAS) tun. Die Beurlaubung ist in der Regel nur bis zur Dauer von zwei Semestern möglich und kann nur aus bestimmten Gründen (z.B. Studium an einer ausländischen Hochschule, Krankheit etc.), gestattet werden.

Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert und bezahlen den Verwaltungskostenbeitrag und die Sozialgebühren. Die Grundgebühr für das „Semesterticket“ wird nicht erhoben (das Semesterticket kann nicht erworben werden).
Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. Urlaubssemester zählen in der Regel nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester.

Einzelheiten zu Fragen der Immatrikulation, Rückmeldung etc. sind in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Freiburg geregelt.

Den Antrag sowie weitere Hinweise und Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie hier.

 

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