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Aufenthaltstitel und Visumsverlängerung

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern müssen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zur Ausländerbehörde der Stadt Freiburg (oder zur Ausländerbehörde des Landratsamtes, wenn Sie außerhalb von Freiburg wohnen) um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
 

Wohnsitz im Stadtkreis Freiburg:
Stadt Freiburg
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Abteilung 4: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Telefon (0761) 201-6470
Fax (0761) 201-6495
www.freiburg.de/pb/,Lde/205368.html

Öffnungszeiten:

  • Montag: 07.30 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag: 07.30 bis 12.30 Uhr
  • Mittwoch: 07.30 bis 17.30 Uhr
  • Donnerstag: 07.30 bis 12.30 Uhr
  • Freitag: 07.30 bis 12.30 Uhr

 

Wohnsitz im Landkreis:

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Ausländerbehörde
Stadtstraße 2
www.breisgau-hochschwarzwald.de