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Mit ERASMUS an europäische Unis

Voraussetzungen

Teilnehmen können alle deutschen und internationalen Studierenden, die an der Universität Freiburg als Vollzeitstudierende immatrikuliert sind und mindestens zwei Semester vor Beginn des Auslandsaufenthalts hier studiert haben.

Bewerbung

Für einen ERASMUS-Studienaufenthalt bewerben sich Studierende bei den ERASMUS-FachkoordinatorInnen. Diese laden die Studierenden regelmäßig entweder zu Informationsveranstaltungen ein oder machen die Bewerbungsmodalitäten für ERASMUS per Aushang oder Direktanschreiben publik. Die Studierenden werden darüber informiert, bis wann und für welche Partnerhochschulen sie sich bewerben können und was die fachspezifischen Bewerbungsvoraussetzungen dafür sind (Motivationsschreiben, Studienleistungen, Sprachnachweise, soziales Engagement). Die Informationsveranstaltungen sollten ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt besucht werden.

Aufenthaltsdauer

Die Dauer des ERASMUS-Auslandsaufenthalts kann zwischen 3 und 12 Monaten betragen, je nach Vereinbarung. Ab dem Akademischen Jahr 2014/15 sind in einem Studienabschnitt (z.B. Bachelor, Master, Promotion) je höchstens 12 Monate Auslandsaufenthalt möglich. ERASMUS Praktika werden hier ebenso mit eingerechnet wie frühere ERASMUS-Auslandsaufenthalte. Bei einzügigen Studiengängen (z.B. Staatsexamen, Diplom) sind insgesamt 24 Monate Auslandsaufenthalt möglich.

Förderzeitraum

Den TeilnehmerInnen am ERASMUS-Programm wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den der Mobilitätszuschuss ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen:

  • Bei Aufenthalten über ein Semester entspricht die Förderdauer vier Monaten.
  • Bei Aufenthalten über zwei Semester entspricht die Förderdauer acht Monaten.

Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die Studierenden erhalten die erste Rate zu Beginn des Auslandsaufenthalts und die zweite Rate nach dem Auslandsaufenthalt nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Sollten am Ende des Hochschuljahres noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, behält sich das EU-Büro die Möglichkeit vor, für die TeilnehmerInnen aller Ländergruppen den Förderzeitraum gemäß des Aufenthaltsnachweises zu verlängern.

Mobilitätszuschuss

Der Mobilitätszuschuss für den ERASMUS Studienaufenthalt staffelt sich nach Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren. Es gibt drei Ländergruppen:

  • Ländergruppe 1: Förderung 250 EUR/Monat
    Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden und die Schweiz (Schweiz nicht für 2014/15)
  • Ländergruppe 2: Förderung 200 EUR/Monat
    Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Zypern
  • Ländergruppe 3: Förderung 150 EUR/Monat
    Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn