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Auszahlung

Die Zuschüsse werden grundsätzlich in zwei Teilbeträgen ausbezahlt: Die erste Zahlung erfolgt zu Beginn des Praktikums nach Eingang des „Grant Agreements“ (80% des vorgesehenen Aufenthaltszuschusses). Die zweite Tranche wird nach Abschluss des Praktikums überwiesen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind, auf Grundlage der tatsächlichen Dauer des Praktikums.

Wichtig - besonders zu beachten

  • Bei Verkürzungen, Verlängerungen oder Abbruch eines Praktikums ist unbedingt sofort Rücksprache mit dem Freiburger EU-Büro zu halten, da sonst evtl. schon ausgezahlte Gelder zurück erstattet werden müssen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, weder auf die Förderung an sich noch auf eine bestimmte Höhe des Zuschusses.
  • Das Praktikum ist ohne Unterbrechung durchzuführen