Auszahlung
Die Zuschüsse werden grundsätzlich in zwei Teilbeträgen ausbezahlt: Die erste Zahlung erfolgt zu Beginn des Praktikums nach Eingang des „Grant Agreements“ (80% des vorgesehenen Aufenthaltszuschusses). Die zweite Tranche wird nach Abschluss des Praktikums überwiesen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind, auf Grundlage der tatsächlichen Dauer des Praktikums.
Wichtig - besonders zu beachten
- Bei Verkürzungen, Verlängerungen oder Abbruch eines Praktikums ist unbedingt sofort Rücksprache mit dem Freiburger EU-Büro zu halten, da sonst evtl. schon ausgezahlte Gelder zurück erstattet werden müssen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, weder auf die Förderung an sich noch auf eine bestimmte Höhe des Zuschusses.
- Das Praktikum ist ohne Unterbrechung durchzuführen