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Förderbedingungen für Studierende und Absolventen

Studierende
Mit einem ERASMUS+ Zuschuss können Studierende gefördert werden, die an der Universität Freiburg eingeschrieben sind und ein vollständiges Studium absolvieren. Austauschstudierende können keinen ERASMUS+ Zuschuss in Anspruch nehmen. Praktika können bereits ab dem ersten Studienjahr gefördert werden.

Absolventen/Graduierte
Absolventen/Graduierte müssen während des Praktikums exmatrikuliert sein, als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis. Auch eine Bescheinigung, dass alle Studienleistungen erbracht wurden gilt im Sinne des Programms Erasmus+ als Nachweis der Exmatrikulation. Absolventen können für Erasmus+ Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden, wenn sie  innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase für eine Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen. Die Laufzeit des Praktikums wird auf die maximal 12 Monate je Studienphase angerechnet: Wurde z. B. im Bachelor bereits ein Studienaufenthalt von acht Monaten absolviert, so bleiben vier Monate für ein Graduiertenpraktikum. Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet sein.