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Versicherung

Seit dem Förderjahr 2012/13 besteht für ERASMUS-Praktikanten die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Praktikant am Arbeitsplatz verursacht und für Unfallschäden, die der Praktikant am Arbeitsplatz erleidet, abzuschließen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn bietet ein Versicherungspaket an, in dem Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten sind. Der Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden am Arbeitsplatz besteht innerhalb der Europäischen Union und den so genannten EWR-Staaten und hat damit auch Gültigkeit für die ERASMUS-Teilnehmerländer Kroatien, Schweiz und die Türkei. Ansprechpartnerin ist Frau Palm, Tel. 0228 / 882-294 oder -400, .
Anmeldebogen und Versicherungsbedingungen

Daneben existieren auf dem Versicherungsmarkt einige wenige weitere spezifische Angebote, etwa des Online-Vermittlers Mawista, Kontakt via Tel. 07024 / 469510 bzw. .


Reichweite des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes

Informationen der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Studenten, welche im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogramms ein Auslandspraktikum ausüben.