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Auslands-BAFöG

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz besteht die Möglichkeit, sowohl für einen Teil oder sogar für das gesamte Studium Auslands-BAFöG zu beantragen. Wer ein Pflichtpraktikum oder ein Studium außerhalb der EU und der Schweiz machen möchte, kann dies erst nach einem Jahr Studium in Deutschland und in der Regel nur bis zu maximal einem Jahr tun.


Die BAFöG-Förderung für das Studium in Deutschland kann nicht mit ins Ausland genommen werden. Es muss ein gesonderter Antrag auf Auslands-BAFöG bei speziellen, örtlich zuständigen BAFöG-Ämtern gestellt werden. Nach der Rückkehr aus dem Ausland muss ein neuer BAFöG-Antrag für die Weiterförderung im Inland gestellt werden. Die Förderung im Ausland wird aber nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet, so dass sich die Gesamtförderdauer durch eine Auslandsförderung um bis zu einem Jahr verlängern kann.